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Beratungsfolge

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Radverkehr zählt zum sogenannten fließenden Verkehr. r die Überwachung des fließenden Verkehrs ist mit Ausnahme der Überwachung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen nur die Polizei in Sachsen-Anhalt zuständig (Grundsätze für die Verkehrsüberwachung durch Polizei und Kommunen (Verkehrsüberwachungserlass) vom 06.03.2009). Der Kommune fehlt es bereits an der Kompetenz, den Verkehrsteilnehmer anzuhalten und zu kontrollieren oder auch entsprechende Verwarn- und Bußgeldverfahren einzuleiten.

 

Sowohl das Revierkommissariat in Wernigerode als auch das Polizeirevier Harz werden wiederholt um Kontrollen in der Fußngerzone gebeten. Die entsprechenden Prioritäten setzt jedoch allein die Polizei nach Maßgabe anstehender Aufgaben und verfügbarer Einsatzkräfte.

 

Demnach ist leider ein Eingreifen der Mitarbeiter der Stadt Wernigerode hier rechtlich nicht zulässig und wird in der Folge auch nicht vorgenommen.

     

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Es ist auffällig, dass das bestehende Radfahrverbot (10.00 Uhr bis 18.00 Uhr) in der Fußngerzone (speziell in der Breiten Straße, Marktplatz und Westernstraße) tagtäglich von Radfahrerinnen und Radfahrern, auch mit E-Bike und E-Rollern, massiv missachtet wird.

 

  1. Ist dem Ordnungsamt der Stadt dieser Missstand schon aufgefallen, zumal der Sitz des Ordnungsamtes sehr zentral an der Fußngerzone gelegen ist?

 

  1. Wie soll dem zeitnah endlich entgegengewirkt und die Sicherheit der Fußnger garantiert werden?

     

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