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Beratungsfolge

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zu 1.)

In der Vorprüfung sind verschiedene Bereiche untersucht worden. Für alle Bereiche gilt, die Stadt Wernigerode ist Eigentümerin von lediglich untergeordneten Flächen. Insbesondere betrifft dies Wegebereiche. Der überwiegende Teil der Flächen befindet sich also in Privatbesitz. In einzelnen Untersuchungsräumen befinden sich auch Flächen im Besitz der Kirche.

Zu beachten ist außerdem der benötigte Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Hierfür sind ähnliche Flächenbedarfe anzunehmen, wie der Gewerbeflächenbereich selbst groß ist. Überschlägig sollte also bei 100 ha Gewerbegebiet von 100 ha notwendiger weiterer Flächen ausgegangen werden.

 

zu 2.)

Die Untersuchungsräume befinden sich nicht in entsprechenden planungsrechtlich gesicherten Flächen. Es besteht die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern, als auch einen entsprechenden Bebauungsplan aufzustellen.

 

zu 3.)

Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes berechnen sich auf Grundlage der HOAI der §§ 18 bis 21. Entsprechend des Leistungsbildes und der anzuwendenden Honorarzone können für diese beiden Planungen durchaus Kosten in Höhe von 350 T€ angenommen werden. Hinzu kommen weitere Planungskosten, je nach Anforderungsbedarf. Ohne abschließend zu sein, können Kosten für Schall- und verkehrstechnische Untersuchungen, Bodenmechanische Untersuchungen oder Hydrologische Untersuchungen anfallen. Vorsichtig geschätzt wären demnach weitere 50 bis 100 T€ Kosten anzunehmen.

 

 

 

 

gez.

Immo Kramer   

Dezernent

                 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Kramer,

 

nachfolgend erbitte ich die Beantwortung der Anfrage im Hinblick auf die Initiative der CDU-Fraktion zur Erweiterung der Gewerbegebietsflächen der Stadt Wernigerode. Zuletzt war davon die Rede, dass die Flächen „wenigstens ausgewiesen werden sollten“.

 

Anfrage:

 

  1. Stehen die in Bezug genommen, für die Erweiterung der Gewerbegebietsflächen in Wernigerode dargestellten Flächen, bereits im Eigentum der Stadt Wernigerode?
  2. Was ist für die dargestellte ledigliche „Ausweisung“ erforderlich? Existiert ein Bebauungsplan? Muss dieser ggf. geändert werden? Soweit kein Bebauungsplan besteht muss ein Bebauungsplan erstellt werden?
  3. Welche Kosten kommen also für die ledigliche Ausweisung eines erweiternden Gewerbegebietes auf die Stadt zu?

 

r Ihre Mühe danke ich.

                 

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29.06.2023

                

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