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Beratungsfolge

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1. Gemäß der Stadtratsbeschlüsse 033/2022 und 033/03/2022 vom 12.05.2022 wird die Altstadtsatzung i. d. F. vom 28.07.2001 in § 8 Abs. 4 abgeändert und deren vor-liegender Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 gebilligt.

2. Der Vorentwurf i. d. F. vom 22.05.2023 wird gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Ver-bindung mit § 3 Abs. 1 BauGB (30-tägige Auslegung) frühzeitig öffentlich ausgelegt.

3.  Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 85 Abs. 3 BauO LSA in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

                               

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

 

X

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

 

X

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

X

 

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

 

X

                                

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Begründung:

(Auszug aus der Begründung 033/2022)


Mit Beschlüssen wie „Werbeanlagensatzung“ und „Altstadtsatzung“ hat der Stadtrat Wernigerode in den frühen 90er Jahren wirksame örtliche Bauvorschriften als Gestaltungssatzungen erlassen.

 

So konnte die Wernigeröder Altstadt als Flächendenkmal in seiner gewachsenen Struktur erhalten, das Stadtbild bewahrt und vor ungewollten Entwicklungen geschützt werden.

 

Seit 1995 ist die Stadt Wernigerode durch Ratsbeschluss Mitglied im „Klimabündnis“.

 

Spätestens seit 2010 wird in den zuständigen Gremien des Stadtrates über eine grundsätzliche Zulässigkeit von Solartechnik in der Altstadt debattiert.

 

Im August 2019 wurde nach der Beratung im Bau- und Umweltausschuss eine Novellierung der Altstadtsatzung auf den Weg gebracht.


Mit seinen Beschlüssen
DS 096/2014 „Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Wernigerode“ vom 04.12.2014,
DS 019/2020 „Resolution zum Klimanotstand“ vom 02.07.2020,
DS 078/2021 “Energiepolitisches  Arbeitsprogramm 2021 ff der Stadt Wernigerode“ vom 30.09.2021,

hat sich die Stadt Wernigerode dazu verpflichtet klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und klimaschutzfördernde Projekte auszubauen. Dazu muss auch der Einsatz fossiler Energieträger reduziert, der Ersatz durch Erneuerbare Energien forciert werden.

                               

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Kramer

Stellvertretender Oberbürgermeister 

Anlagen

 

Anlage 1 Vorentwurf 2. Satzung zur Änderung der Altstadtsatzung i. d. F. vom 22.05.2023

 

 

                              

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