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Beratungsfolge

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  1. Der Bebauungsplan Nr. 69 "rstedter Straße" wird im vereinfachten Verfahren nach

§ 13 BauGB geändert.

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 rstedter Straße i. d. F. vom 03.04.2023 wird mit der beigefügten Begrün­dung sowie deren Anlagen gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „rstedter Straße“ i. d. F. vom BauGB (30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

                           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entstehen keine Kosten. Die Kosten für den Ausbau des Geh- und Radweges werden hälftig zwischen der Stadt und der Landesstraßenbaubehörde SachsenAnhalt (LSBB) geteilt. Der vorläufige Kostenanteil der Stadt beträgt 72.000 EUR.

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 

Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

X

 

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

                                   

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Begründung:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 69 rstedter Straße, Ortsteil Silstedt, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines straßenbegleitenden Geh-/Radweges geschaffen werden. Dieser soll künftig entlang der Harzstraße (Landesstraße L82) vom Osten des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 bis zur Zufahrt Sporthalle (westl. Geltungsbereich) führen. Ziel der Planung ist ein Lückenschluss zwischen dem bestehenden innerörtlichen Geh-/Radweg sowie dem 2021 fertiggestellten Geh-/Radweg zwischen Silstedt und Derenburg. 

 

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Wernigerode als Wohnbaufläche dargestellt. Somit kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet werden.

 

Der Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“ im Ortsteil Silstedt der Stadt Wernigerode hat am 17.01.2022 Rechtskraft erlangt. Zum Zeitpunkt des Bauleitplanverfahrens gab es bereits Planungs-überlegungen der Stadt mit der Landesstraßenbaubehörde des Landes Sachsen-Anhalt zu einem möglichen gemeinsamen Rad- und Gehweg. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeiten zu diesem Zeitpunkt konnte dies jedoch nicht in die früheren Planungen mit einbezogen werden. Die dafür vorgesehene Fläche wird innerhalb des Geltungsbereiches im derzeit gültigen Bebauungsplanes Nr. 69 als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Gehweg, als Allgemeines Wohngebiet sowie als private Grünfläche/ Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ausgewiesen. Der Rad-/Gehweg darf in diesem Bereich derzeit somit nicht hergestellt werden. Um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Geh- und Radweges in dem Bereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 69 zu erglichen, wird die 1. Änderung durchgeführt und eine Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Geh-/Radweg festgesetzt.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, da die Grundzüge der Planung durch die 1. Änderung nicht berührt werden. Das Grundkonzept bleibt in seiner städtebaulichen Strukturr diese Fläche weiterhin bestehen. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 69 bleiben r die 1. Änderung weiterhin bestehen. Durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und dem Monitoring abgesehen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 69 erfolgte eine Betrachtung der Umweltbelange sowie die Durchführung einer Artenschutzrechtlichen Prüfung. Da der Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes durch die 1. Änderung nur gering im Nordwesten des Geltungsbereiches vergrößert wird (um 0,50 m nach Norden), ist eine erneute Betrachtung der Umweltbelange sowie eine erneute Artenschutzrechtliche Prüfung nicht notwendig. Die Ergebnisse der Untersuchungen können der Begründung zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 entnommen werden.

 

Der betroffenen Öffentlichkeit kann zum Bebauungsplanentwurf Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden oder wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Im vorliegenden Planverfahren wird die Form der öffentlichen Auslegung gehlt. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf.

                                

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Kramer

Stellvertretender Oberbürgermeister  

 

 

Anlagen

 

Anlage 1 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, 1. Änderung i .d. F. vom 03.04.2023, Stand: Entwurf

Anlage 2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, 1. Änderung i .d. F. vom 03.04.2023, Stand: Entwurf

Anlage 3 Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, Stand 21.10.2021, rechtskräftig seit 17.01.2022

Anlage 4 Begründung mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 69 „rstedter Straße“, Ortsteil Silstedt, Stand 21.10.2021, rechtskräftig seit 17.01.2022

 

                                

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