Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Wernigerode

              

Reduzieren

 

Art der Aufgabe:

 

X

Freiwillige Aufgabe

 

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

X

 

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

X

 

 

 

W2. Leben und arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

X

 

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

X

 

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

X

 

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

X

 

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

X

 

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

X

 

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

X

 

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

X

 

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

X

 

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

X

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

Reduzieren

Begründung:

Im 2014 vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzept der Stadt Wernigerode, hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 20% zu senken. Für das Bilanzjahr 2019 ist stattdessen eine Steigerung der Emissionen zu verzeichnen. In Zeiten von Klimakrise und Energieknappheit ist es geboten, alle unnötigen Emissionen durch fossile Energieträger zu vermeiden. Die Stadt sollte dazu auch ihr Satzungsrecht umfänglich ausschöpfen. Mit dem Verbot von Heizstrahlern durch die Wernigeröder Tourismus GmbH für den vergangenen Weihnachtsmarkt wurden richtige Maßnahmen getroffen. Dem Besucherstrom hat diese Maßnahme nicht geschadet. Die öffentliche Akzeptanz ist vorhanden. Die Begründung, mit der die jetzt erneut vorgeschlagene Regelung 2015 aus dem Entwurf des Satzungstextes gestrichen wurde, ist nicht mehr akzeptabel.

              

Reduzieren

 

 

 

gez. Siegel

Stadtrat              

nach oben