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Beratungsfolge

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Zu den Fragen antwortet die Stadtverwaltung Wernigerode wie folgt:

 

1.) Verfügt die Verwaltung der Stadt Wernigerode über einen Geschäftsverteilungsplan?

 

Die Stadt Wernigerode verfügt über einen Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird im Hauptamt vom Sachgebiet Organisation, Wahlen, Arbeitssicherheit fortlaufend aktualisiert.

 

2.) Wie kann der Geschäftsverteilungsplan für die Stadträte dauerhaft verfügbar gemacht werden?

 

Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt durch personelle Wechsel ständigen Änderungen und enthält in Teilen datenschutzrelevante Informationen. Er kann Stadtratsmitgliedern auf Anforderung als nichtöffentliches Dokument übersandt oder während der Sprechzeiten im Rathaus beim o.g. Sachgebiet im Hauptamt eingesehen werden.

 

3.) Für wieviel Prozent der Stellen gibt es eine genaue Stellenbeschreibung?

 

Jede Stelle der Stadt Wernigerode verfügt über eine genaue Stellenbeschreibung (100%). Diese Stellenbeschreibungen werden bei jeder auf Dauer angelegten personellen Veränderung bezüglich der Aufgabenzuschnitte und Stellenbewertung überprüft und ggf. aktualisiert.

 

4.) Wie viele und welche NN Stellen und KW Stellen weisen Stellenplan / Geschäftsverteilungsplan aus? Was ist der Unterschied zwischen NN und KW?

 

Im Geschäftsverteilungsplan werden NN Stellen und KW Stellen nicht separat ausgewiesen. Der Stellenplan weist derzeit 31 KW Stelllen bei den Beschäftigten und 1 kW Stelle bei den Beamten aus. Bei den Beamten handelt es sich um die bisherige Leiterin des in Auflösung befindlichen Rechnungsprüfungsamtes. Die Abkürzung "NN" (Nomen nominandum) bedeutet "zu nennender Name" und bezeichnet im Stellenplan vorgesehene, jedoch momentan nicht besetzte Stellen. Dies betrifft derzeit eine Stelle als Bauleiter im Bereich Hochbau sowie die Stelle Qualitätsmanagement in der Kinderbetreuung. In diesen Fällen bemüht sich die Stadtverwaltung um eine zeitnahe Besetzung dieser Stellen.

 

Im Gegensatz dazu steht die Abkürzung "kw" für künftig wegfallend. Die Stelle fällt aus verschiedenen Gründen weg, z.B. Auflösung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes und Übernahme dieser Aufgabe durch den Landkreis Harz, Wegfall von Stellen durch Umorganisation/Neustrukturierung von Aufgaben oder dem Ende der Ruhephase in der Altersteilzeit. Diese Stellen werden nicht nachbesetzt und zum benannten Zeitpunkt aus dem Stellenplan gestrichen.

                    

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1.) Verfügt die Verwaltung der Stadt Wernigerode über einen Geschäftsverteilungsplan?

2.) Wie kann der Geschäftsverteilungsplan für die Stadträte dauerhaft verfügbar gemacht werden?

3.) Für wieviel Prozent der Stellen gibt es eine genaue Stellenbeschreibung?

4.) Wie viele und welche NN Stellen und KW Stellen weisen Stellenplan / Geschäftsverteilungsplan aus? Was ist der Unterschied zwischen NN und KW ?

                    

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12.01.2023

                    

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