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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Wernigerode zur Förderung und Betreuung von Kindern (Tageseinrichtungsbenutzungssatzung).

           

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Art der Aufgabe:

 

 

Freiwillige Aufgabe

X

Pflichtaufgabe

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Buchungsstelle/Maßnahmen-Nr.:

 

X

keine finanziellen Auswirkungen

EUR

 

Gesamteinnahmen* in Höhe von:

EUR

 

Gesamtausgaben* in Höhe von: 

*Bei unbefristeten/lfd. Angelegenheiten ist die Jahresangabe erforderlich!

EUR

 

 

 

Mittel stehen im laufenden HH zur Verfügung

 

keine

 

einmalige

 

Laufende Folgekosten/-leistungen i.H.v.

EUR/Jahr

 

 

 

 

 

(Auswirkungen i.d. Folgejahren einschätzen, ggf. detaillierte in Anlage)

 


Nachhaltigkeitseinschätzung nach dem Augsburger Modell:

Bei der Anwendung der Nachhaltigkeitseinschätzung handelt es sich um eine Übergangslösung, die als Lernprozess zu verstehen ist, bis mit dem Stadtentwicklungskonzept eigene Wernigeröder Leitlinien genutzt werden können.

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

 

 

rdernd

kein Effekt

hemmend

Ökologische Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

 

Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit

Bitte ein „x“ eintragen

Ö1. Klima schützen

 

 

X

 

 

W1. Wernigerode als Wirtschaftsstandort stärken

 

X

 

Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern

 

 

X

 

 

W2. Leben und Arbeiten verknüpfen

 

X

 

Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln

 

X

 

 

W3. Soziales und ökologisches

Wirtschaften fördern

 

X

 

Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen

bewahren

 

X

 

 

W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen

 

X

 

Ö5. Ökologisch mobil sein für alle

ermöglichen

 

X

 

 

W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten

 

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Soziale Zukunftsfähigkeit

 

 

 

 

Kulturelle Zukunftsfähigkeit

 

 

 

S1. Gesundes Leben ermöglichen

 

 

X

 

 

K1. Wernigerode als selbstbewusste

Mittelstadt begreifen

 

X

 

S2. Bildung ganzheitlich leben

 

 

X

 

 

K2. Werte reflektieren und vermitteln

 

 

X

 

S3. Sicher leben - Risiken minimieren

 

 

X

 

 

K3. Vielfalt leben

 

 

X

 

S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen

 

X

 

 

K4. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln

 

X

 

S5. Sozialen Ausgleich schaffen

 

 

x

 

 

K5. Kunst und Kultur wertschätzen

 

 

X

 

              

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Begründung:

Die Kindertagesstätten der Stadt Wernigerode bilden einen gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Hierbei müssen die Satzungen des BgA regelmäßig geprüft und den steuerrechtlichen Regelungen angepasst werden. Die Tageseinrichtungsbenutzungssatzung würde hinsichtlich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Formalitäten gem. § 60a AO geprüft. Hierbei muss die Satzung um einen Punkt ergänzt werden.

 

In die Satzung wurde der § 2 Abs. 5 um einen zweiten Satz ergänzt, dieser lautet wie folgt:

Die Stadt Wernigerode erhält in diesem Fall nicht mehr als die von ihr eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von ihr geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

Nach Rücksprachen mit dem Fachamt wurde noch der § 4 um einen Absatz 5 ergänzt, dieser lautet: Vor der Aufnahme in Kindertageseinrichtungen bzw. im weiteren Betreuungsverlauf müssen für alle Kinder der Nachweis erbracht werden, dass sie über einen ausreichenden Impfschutz (gem. § 20 Abs. 8 IfSG) für die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfung gegen Masern (gem. § 20 Abs. 9 IfSG) verfügen. Ohne den erforderlichen Nachweis kann keine Betreuung erfolgen. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation (Gegenanzeige) nicht geimpft werden können oder die bereits durch eine Maserninfektion immunisiert sind. Hierfür ist ein aktueller kinderärztlicher Nachweis über die bestehende Immunität bzw. Kontraindikation vorzulegen.             

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Kascha

Oberbürgermeister              

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