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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1.):

Im Stadtgebiet Wernigerode sind insgesamt 28 Parkscheinautomaten (PSA) in Betrieb. Die Parkscheinautomaten in Drei Annen Hohne wurden mehrfach durch Vandalismus zerstört und nicht wieder instandgesetzt. Der Pachtvertrag für diese Fläche wurde zum 31.12.2021 aufgelöst und die Fläche an den Landesforst zurückgegeben.

Beispielhaft für die Parkgebühreneinnahmen an den einzelnen Parkscheinautomaten wurden die Gebühreneinnahmen des Monats September 2021 ermittelt. Dieser Monat war in der seit Februar 2020 andauernden Corona-Pandemie der einnahmemäßig stärkste Monat.

 

PSA Nico  1.339,90 €

PSA Ringstr. 1  3.047,80 €

PSA Ringstr. 2  3.027,00 €

PSA Ringstr. 3  2.145,40 €

PSA Steingrube 1 1.560,30 €

PSA Steingrube 2   2.487,00 €

PSA Anger/ Schloss 1   defekt, da angefahren

PSA Anger/ Schloss 2   7.866,20 €

PSA Anger/ Schloss 3   8.839,00 €

PSA Anger/ Schloss 4   800,70 €

PSA Anger/ Schloss 5   Riesenrad, daher keine Einnahmen PSA

PSA Schmatzfelder Str. 1  3.432,00 €

PSA Schmatzfelder Str. 2  2.701,40 €

PSA Neuer Markt   3.049,60 €

PSA Albert-Bartels-Str.   2.485,10 €

PSA Bahnhof    1.927,30 €

PSA Unter den Zindeln 1  1.587,10 €

PSA Unter den Zindeln 3  1.940,70 €

PSA Gustav-Petri-Str.    2.194,15 €

PSA Flutrennen 1   1.383,00 €

PSA Flutrenne 2   2.468,20 €

PSA Marktstr. 1    2.329,45 €

PSA Marktstr. 2    2.901,35 €

PSA Stadtgarten   2.436,50 €

PSA Drei Annen Hohne win 1  defekt

PSA Drei Annen Hohne win 2  defekt

PSA Schwimmhalle   442,30 €

PSA Katzenteich 1   487,00 €

PSA Katzenteich 2   745,50 €

 

Einnahmen, die auf elektronischem Wege erfolgen, sind in den genannten Summen enthalten.

 

Die Parkscheinautomaten werden in regelmäßigen Abständen geleert und die Bargeldeinnahmen an mit der Sparkasse vereinbarten Terminen dort eingezahlt.

 

Derzeit befindet sich eine Anhebung der Obergrenze für Parkgebühren im Geschäftsgang der Landesregierung. Geplant ist eine Anhebung der Obergrenze auf 1,00 € je angefangener halber Stunde Parkzeit. Dies bedeutet eine Verdopplung der möglicherweise zu erhebenden Parkgebühr. Die rechtskräftige Verordnung hierzu liegt derzeit noch nicht vor.

 

Zu 2.):

Im Jahr 2021 wurden für neun Bewohnerparkbereiche insgesamt 1013 Bewohnerparkkarten ausgegeben. Für die Ausstellung dieser Bewohnerparkkarten wurden in 2021 insgesamt Gebühren in Höhe von 31.099,10 € vereinnahmt.

Auch im Bereich Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise ist derzeit Bewegung dahingehend, dass das Land Sachsen-Anhalt prüft, ob es von seiner in der Straßenverkehrsordnung eröffneten Verordnungsermächtigung Gebrauch macht. Sollte das Land Sachsen-Anhalt eine entsprechende Verordnung erlassen, so wären die Kommunen ermächtigt, die Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen eigenständig festzulegen.

 

Zu 3.):

Im Jahr 2021 wurden 270 Nutzungsvereinbarungen für Pendlerinnen und Pendler, die zur Erwerbstätigkeit nach Wernigerode fahren, ausgestellt. Für diese Nutzungsvereinbarungen (Flächen Ochsenteich, Feldstraße, Parkplatz Johann-Sebastian-Bach-Straße) wurden insgesamt Einnahmen in Höhe von 30.527,74 € netto generiert.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wernigerode sind allen anderen Pendlerinnen und Pendlern gleichgestellt und sind in dieser Zahl enthalten. Es wird das gleiche Nutzungsentgelt erhoben.

 

Zu 4.):

Im Ordnungsamt gingen 2021 keine Beschwerden bezüglich Lärmbelästigungen im Bereich Lustgarten ein. Beschwerden im Bereich Rathaus/ Rathausumgang und Blumenuhr gingen im Ordnungsamt ebenfalls nicht ein.

Auch nach Rücksprache mit Polizeibeamten konnten keine Tatbestände, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen würden, festgestellt werden. Es handelte sich um normale Geräuschkulisse, die eine Fläche des öffentlichen Lebens mit sich bringt. Dies bestätigte auch die Stadtjugendpflege. Entsprechend können auch hier keine Verunreinigungen einzelnen Verursachern zugeordnet werden.

 

Die Ihrerseits erwähnten 11 Mitteilungen bezüglich Ruhestörungen im Lustgarten wurden nicht an das Ordnungsamt übermittelt. Sofern diese Anzeigen bei der Polizei offiziell eingingen bzw. eingehen, wird eine zeitnahe Weiterleitung an das Ordnungsamt angeregt. Eine entsprechende Kontaktaufnahme erfolgte mit dem RK Wernigerode.

 

Im Haushalt 2022 wurden 20.000 € für Bewachungsleistungen eingestellt. Diese werden je nach Bedarf eingesetzt. Ein Schwerpunkt wird hier weiterhin die Sicherung der städtischen Privatfläche Lustgarten sein.

Eine zusätzliche, sogenannte City-Streife für 2022 ist weder tatsächlich noch finanziell geplant. Allerdings kann und wird im Einzelfall und nach Bedarf sowie in Abstimmung mit Einsätzen der Streetworker die Innenstadt "befriedet".

 

   

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1. Durch die Stadt Wernigerode wird Flächendeckend eine Parkplatzbewirtschaftung durchgeführt. Wie hoch sind die Parkgebühreneinnahmen an den einzelnen Parksäulen, Standortabhängig?

 

2.Wie hoch sind die Einnahmen über die jährlich ausgegebebenen Anwohnerparkkarten?

 

3. Wie hoch sind die Einnahmen über die Parkberechtigungen welche an die Mitarbeiter der Stadt für kommunal bewirtschaftete Parkflächen ausgegeben werden?

 

4. Für den Lustgarten ist für das Jahr 2022 wieder ein Sicherheitsdienst eingeplant. Im Jahr 2021 gab es insgesamt 11 Mitteilungen von Bürgern über Ruhestörungen im Bereich des Lustgartens. Im Innenstadtbereich lagen diese deutlich höher. Hier ist es aus meiner Sicht unabdinglich die Streife des Lustgartens auf das Stadtgebiet von Wernigerode, insbesondre den Rathausumlauf mit Blumenuhr ab 22 Uhr bis 02.00 Uhr auszudehnen. Schwerpunkt hier sollte neben Durchsetzung der Stadtordnung die Personalienfeststellung der betreffenden Störer sein, um entsprechende Rechnungsadressaten für die täglichen Verunreinigungen zu erhalten. Nach Auskunft des Bauhofes sind in diesem Bereich täglich Reinigungsarbeiten mit sehr hohen Aufwand erforderlich deren Kosten so durchaus umzulegen sind. Dieser Umstand wurde schon mehrfach im Ordnungsamt angesprochen, es wurden bislang keine zielführenden Maßnahmen eingeleitet, um so mehr ist hier dringender Handlungsbedarf.

   

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