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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1. und 2.

 

Die Stadtverwaltung Wernigerode hat am 16.02.2022 von verschiedenen Stadtratsmitgliedern den Hinweis erhalten, dass es laut der Corona-Warn-App im Rahmen der Stadtratssitzung am 10.02.2022 einen möglichen Kontakt mit einer infizierten Person gab. Diese Information und Warnung konnte im Verlauf des Mittwochs (16.02.) soweit verifiziert werden, dass es bei zwei der teilnehmenden Personen in den folgenden Tagen zu positiven Schnelltestergebnissen und auch PCR-Tests gekommen ist. Die ursprüngliche Information, dass dies bereits am Freitag, dem 11.02.2022, der Fall war, hat sich hingegen nicht bestätigt. Zu weiteren Details dieser Personen kann die Stadt Wernigerode aus Datenschutzgründen keine Angaben machen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Harz wurde jedoch durch die betroffenen Personen regelgerecht informiert. Von dort ist jedoch bis heute keine Information zur Stadt Wernigerode gelangt.

 

Zu 3.

 

Ausschlaggebend für die Folgen der positiven Testfälle ist die III. Allgemeinverfügung des Landkreises Harz zur Regelung der Absonderung von COVID-19-Krankheitsverdächtigen und Erkrankten (III. AllgAbsHz). Demnach besteht eine Absonderungspflicht (Quarantäne oder Isolation) lediglich bei positivem Testergebnis oder Verfügung durch das Gesundheitsamt.

 

Zu 4.

 

Aufgrund der diffusen Informationslage und des zeitlich bereits länger zurückliegenden Ereignisses, wurden Dritte nicht durch die Stadtverwaltung informiert. Diese Information der Kontaktpersonen obliegt, sofern notwendig, dem Gesundheitsamt des Landkreises Harz und ggf. der betroffenen infizierten Person selbst. Der Stadt als Veranstalter der Stadtratssitzung haben hierzu bis zum Mittwoch keine Informationen vorgelegen. Unabhängig von diesen Informationsketten bietet das Robert-Koch-Institut die Corona-Warn-App für den persönlichen Gebrauch an, die im vorliegenden Fall mehrere Anwesende entsprechend informiert und gewarnt hat.

 

Zu 5.

 

Ja, wie zu allen Gremiensitzungen der Stadt Wernigerode wurden auch bei der Stadtratssitzung am 10.02.2022 Anwesenheitslisten zur Kontaktnachverfolgung geführt. Diese sind sowohl bei der WTG als Vermieter als auch bei der Stadtverwaltung als Veranstalter datenschutzgerecht hinterlegt, wurden jedoch bis heute nicht vom Gesundheitsamt des Landkreises Harz abgefordert. Die Stadt Wernigerode hat bis heute weder Veranlassung noch datenschutzrechtliche Grundlage, diese Daten zu nutzen.

 

 

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Mit einer E-Mail des Ratsbüros (16.02.2022, 15:21 Uhr) informierte die Stadtverwaltung die Stadtratsmitglieder über eine am Freitag, den 11.02.2022, coronapositiv getestete Person, die am Vortag an der Stadtratssitzung teilgenommen hat.

 

Bereits im Vorfeld der gemeinsamen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 03.02.2022 und der Stadtratssitzung vom 10.02.2022 gab es aus den Reihen des Stadtrates kritische Stimmen an der Durchführung dieser Gremiensitzungen in vollständiger Präsenzform. Auf das Mittel einer präsenzärmeren Hybridsitzung, wie sie mehrere Ausschussvorsitzende für ihre Fachausschüsse wählten, wurde am 03.02.2022 und am 10.02.2022 verzichtet.

 

Ich stelle daher folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

 

1. Wie kommt es zum langen Zeitraum von 5 Tagen zwischen dem Bekanntwerden des positiven Testergebnisses am 11.02.2022 und der Benachrichtigung am 16.02.2022?

 

2. An welchem Tag wurde die Stadtverwaltung über das positive Testergebnis des Teilnehmenden informiert?

 

3. Welche Folgen hat der positive Testfall für die Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter, Medienvertreter und Gäste der Ratssitzung vom 10.02.2022? (Automatische Quarantäne für Kontaktpersonen, Freitesten etc.)

 

4. Auf welchem Wege und wann hat die Stadtverwaltung die Gäste und Medienvertreter der Ratssitzung vom 10.02.2022 über den Coronafall informiert?

 

5. Wurden auf der Ratssitzung am 10.02.2022 Kontaktlisten geführt, die alle Besucherinnen und Besucher vollständig erfassen?

   

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