Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Für die Errichtung ingenieurtechnischer Bauwerke, Straßen, Gehwege usw. sind immer die ,,(allgemein) anerkannten Regeln der Technik'' anzuwenden. Diese werden durch die DIN-Normen, Richtlinien, Hinweisblätter, zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) usw. wiedergegeben.

 

Nach vormaliger Rücksprache mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises Harz, kann auf die Herstellung einer barrierefreien Querung nur dann verzichtet werden, wenn nachweislich keine andere Möglichkeit gegeben ist.

 

Aus der HBVA11 und DIN 18040-3 leitet sich u. a. ab:

Die Überwindung von Höhenunterschieden ist insbesondere für Rollstuhlnutzer und Gehbehinderte schwierig. Treppen sind immer durch Rampen oder Aufzüge zu ergänzen. Eine Längsneigung bei Rampen bis drei Prozent ist in der Regel unproblematisch. Bis sechs Prozent ist ebenfalls unproblematisch, wenn ausreichend Ruheplätze in Form von Zwischenpodesten angeboten werden können [HBVA11; BMVBW00d]. Im Zuge von 6,0 Prozent geneigten Rampen ist nach einer Rampenlänge von 6,00 Meter ein Zwischenpodest von 1,50 Meter Länge erforderlich.

 

Die Stadt Wernigerode wird sich grundsätzlich nach diesen Vorgaben richten, um den Nutzerkreis des Bauwerkes nicht zu limitieren und keine Bevölkerungsgruppe schlechter zu stellen.

 

Regelwerke (Auszug):

Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum (DIN 18040-3)

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - RASt 06

 

Weiterführende Literatur:

[BMVBW00d] Bürgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des Straßenraums - Ein Handbuch für Planer und Praktiker

 

Datum: 30.11.2020

 

gez. Babatz

SGL Tiefbau und Gewässerunterhaltung     

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Gibt es baurechtliche Vorschriften, dass eine neuzubauende Brücke, hier konkret die Kruska-Brücke, unbedingt barrierefrei sein muss oder ist das nur der Wunsch der Anwohner?      

Reduzieren
ALLRIS® Office Integration 3.9.2
nach oben