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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung zur Regelung des Weihnachtsmarktes in der Stadt Wernigerode (Weihnachtsmarktsatzung) vom 08.05.2018.          

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Finanzielle Auswirkungen: keine

                    

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Begründung:

 

Der Wernigeröder Weihnachtsmarkt ist eine der Hauptattraktionen im Jahresverlauf der Stadt. Er ist ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor (Hotelauslastung, Einzelhandel etc.) für die Stadt Wernigerode sowie ein touristisches Alleinstellungsmerkmal.

 

In nahezu allen Städten, die das Produkt Weihnachtsmarkt professionell managen, treten Tourismus GmbH bzw. Marketinggesellschaften als Veranstalter auf.

 

Die Stadt Wernigerode beabsichtigt, den Weihnachtsmarkt ab der Saison 2020 von der Wernigerode Tourismus GmbH (WTG) durchführen zu lassen. Ziel ist eine touristisch-qualifizierte Weiterentwicklung des Weihnachtsmarktes unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten. Die WTG kann in diesem Prozess ihr breit gefächertes Fachwissen im Bereich des touristischen Marketings und Vertriebes einbringen und ist mithin äußerst versiert in der Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen. Die Aufgabenwahrnehmung der städtischen Veranstaltungstätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2012 hat sich mehr als bewährt und mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes erfolgt ein weiterer Schritt, die Veranstaltungstätigkeiten der Stadt Wernigerode bei der WTG zu bündeln.

 

Konzeptionelle Ideen zur schrittweisen Weiterentwicklung des Weihnachtsmarktes Wernigerode:


1. Management durch WTG

      (1) Abstimmung der Weihnachtsaktivitäten in der Stadt Wernigerode

- Weihnachtsmarkt

- Kunsthof / Hohe Halle

- Wintermarkt

- WinterSchloss Wernigerode

- Krippenweg, Aufatmen im Advent

- Lebendiger Adventskalender

 

      (2) Gesamtkoordination der Vermarktung, inklusive:

- Werbung, Anzeigen, Programmheft

- Online und Social Media

- Rundfunkwerbung

 

      (3) Koordination und Beratung der Einzelhändler bzw. Kaufmannsgilde und sonstiger touristischer Akteure.

 

2. Einbeziehung weiterer Flächen an Wochenenden (z.B. Höfe der Innenstadt)

(1)    Unterstützung, Koordination und Vermarktung von privaten Projekten in den Höfen an einem oder mehreren Adventswochenenden

 

(2)    Bespielung Westerntorturm und/oder Westernstraße mit weihnachtlichen Aktionen an Adventswochenenden und/oder verkaufsoffenen Sonntagen

 

(3)    Entwicklung eines alternativen Weihnachtsmarktes rund um die Liebfrauenkirche z.B. mit Fair Trade Anbietern und Präsentationsmöglichkeiten für Vereine, soziale Einrichtungen und Initiativen an einem Adventswochenende

 

(4)    weihnachtliche Konzertangebote im Konzerthaus

 

3. Konzeptänderung Rathausinnenhof

Entwicklung eines „Typisch Harz“-Weihnachtsmarktes mit „Typisch Harz“-Anbietern und Anbietern lokaler/regionaler Produkte an den Adventswochenenden

 

4. Beleuchtungskonzept

schrittweise Ergänzung/ Weiterentwicklung des Beleuchtungskonzeptes für die Innenstadt in Abstimmung mit der Stadt Wernigerode und den Stadtwerken 

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Weihnachtsmarktsatzung ist der Weihnachtsmarkt eine öffentliche Einrichtung der Stadt Wernigerode. Entsprechend § 4 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) stellen Kommunen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Einrichtungen bereit. Trotz des unbestimmten Rechtsbegriffs „erforderlich“ ist der Vorbehalt der Leistungsfähigkeit für die Stadt eine Grenze, die es aber im Übrigen für die Stadt eröffnet, frei darüber zu entscheiden, ob sie sich bei der Bereitstellung der Einrichtung für einen privatrechtlichen Weg oder öffentlich-rechtlichen Weg entscheidet. Nach § 45 Abs. 2 Nr. 8 KVG LSA bedarf die Einschränkung oder Auflösung einer öffentlichen Einrichtung der Zustimmung des Stadtrats. Mit der Übernahme der Aufgabe durch die WTG entfällt das Regelungserfordernis der Weihnachtsmarktsatzung.

 

Für die Stadt Wernigerode ergeben sich aus einer Übertragung keine finanziellen Nachteile. Die Anlagegüter (Pyramide, Beleuchtung u. Ä.) werden in bewährter Form vom Bauhof erhalten bzw. gelagert und verbleiben im Vermögen der Stadt Wernigerode.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister              

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