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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt, die beitragsfähigen Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen in den Straßen des Wohngebietes Stadtfeld (hier: Gehwege und Straßenbeleuchtung) beitragsrechtlich jeweils im Zuge der sog. Aufwandspaltung abzurechnen (vgl. § 6 Abs. 2 KAG LSA sowie § 9 Straßenausbaubeitragssatzung).

         

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Buchungsstellen:  5.1.1.02.3301.6881000

    Soziale Stadt Stadtfeld / Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen

    Entgelten in verschiedenen Maßnahmen 

         

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Begründung:

In den Verkehrsanlagen des Wohngebietes Stadtfeld wurden bzw. werden beitragspflichtige Baumaßnahmen mittelfristig weit überwiegend nur an den Gehwegen und der Straßenbeleuchtung durchgeführt. Damit jedoch die sachliche Beitragspflicht zeitnah zur Maßnahme entsteht, ist der Ausspruch der Aufwandspaltung und somit der Stadtratsbeschluss notwendig.

 

Die Baumaßnahmen wurden bzw. werden im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ durchgeführt.

 

Betroffen sind folgende Straßen: Minslebener Straße, Hilde-Coppi-Straße, Ernst-Pörner-Straße, Kohlgartenstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Walther-Grosse-Ring, Dr.-Jacobs-Straße, Max-Otto-Straße, Theodor-Fontane-Straße, Elise-Crola-Straße, Große Dammstraße.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

     

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