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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für die Dienst- und Sachleistungen der Gesamtfeuerwehr der Stadt Wernigerode außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgabe.(Feuerwehrkostensatzung)

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Mehrerträge in den Buchungsstellen 1.2.6.01.4321000 und 1.2.6.01.4485000 in Höhe von ca. 1.500,00 €                  

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Begründung:

Aufgrund der dem Stadtrat zur Beschließung vorgelegten Feuerwehrsatzung erhalten die Einsatzkräfte, die kostenpflichtige Brandsicherheitswachen durchführen, zukünftig eine höhere pauschalierte Entschädigung. Um hier keine Mehrkosten entstehen zu lassen, wurde der durch den Anfordernden zu leistende Kostenersatz entsprechend von 10,00 € auf 15,00 € pro Stunde und Person angepasst.

 

Bezüglich der Entsorgung von gebrauchtem Ölbindemittel erfolgt eine redaktionelle Anpassung.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                   

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