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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

……………………………………………….wird zum/zur Präsidenten/in des Stadtrates gewählt.

        

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

                

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Begründung:

 

Da eine neue Wahlperiode begonnen hat, muss gemäß § 36 Abs.2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Wernigerode ein neuer Präsi-dent/eine neue Präsidentin als Vorsitzende (r) des Stadtrates gewählt werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                                 

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