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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 18.02.2019 mit der beigefügten Begründung sowie dem Umweltbericht wird gebilligt.
  2. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 18.02.2019 mit der beigefügten Begründung sowie dem Umweltbericht wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (mindestens 30-tägige Auslegung) öffentlich ausgelegt.
  3. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

              

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Planungskosten für die F-Planvorentwurfs- und -entwurfsbearbeitung inklusive Umweltbericht gemäß HOAI ca. 7.500,00 €

 

Buchungsstelle: 5.7.5.03.5431200

               

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Begründung:

Der Flächennutzungsplan der seinerzeit selbstständigen Gemeinde Schierke wurde mit der Veröffentlichung am 19.07.2006 im Amtsblatt des Landkreises Wernigerode rechtskräftig. Nach der Eingemeindung Schierkes zur Stadt Wernigerode zum 01.07.2009 wurde der Flächennutzungsplan im 1. Änderungsverfahren den Anforderungen aus dem Ortsentwicklungskonzept und aktuellen Entwicklungen angepasst. Diese 1. Änderung trat mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft.

Nach Fertigstellung des Konzept-Masterplanes für das Projekt „Natürlich Schierke“ als Ganzjahreserlebnisbereich zwischen der Ortslage Schierke (Parkhaus „Am Winterbergtor“), dem Großen und dem Kleinen Winterberg sowie der Landesgrenze zu Niedersachsen (Loipenhaus) und der Konkretisierung der Planung durch die Investitionsabsichten des Vorhabens „Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ ergibt sich das Planänderungserfordernis für den Flächennutzungsplan erneut.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeitig nahezu vollständig als Fläche für Wald dar. Das geplante Konzept beinhaltet auf dieser Fläche jedoch den Bau einer Seilbahn mit Stationsbauwerken, Skipisten mit Beschneiungsanlage, Infrastrukturmaßnahmen und Gastronomie sowie weiteren Attraktionen zur Ganzjahresnutzung, z. B. Naturmuseum „Nocturnalium“ (= Indoor-Luchs-Erlebniswelt), Freiluft-Erlebnisbereich „Mimikry“ mit Kletterwelt und Aussichtsturm, Holz- und Wasserspielplatz sowie Skyglider. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Verwirklichung der genannten Vorhaben ist daher diese Art der Flächennutzung über das 2. Änderungsverfahren in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten.

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zudem die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Natürlich Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ geschaffen.

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierkes erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss vom 10.12.2015, woraufhin die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgte. Die Öffentlichkeit hatte im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 11.01.2016 bis einschließlich 12.02.2016 Gelegenheit, die Entwurfsunterlagen einzusehen. Die Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.12.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.02.2016 aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und im Rahmen der Erstellung des Entwurfes berücksichtigt. Auf eine detaillierte, schriftliche Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird verzichtet, da dies bei dem frühzeitigen Beteiligungsschritt nicht zwingend erforderlich ist.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

  1. Planzeichnung i. d. F. vom 18.02.2019
  2. Begründung, einschließlich Umweltbericht i. d. F. vom 18.02.2019

              

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