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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Stadtrat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Feuerwehr Wernigerode

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Mehraufwendungen 15.210 Euro/Jahr   in  1.2.6.01.5421000

 

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Begründung:

Brandschutz, Brandbekämpfung und Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und Notständen sind Pflichtaufgaben. Die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Wernigerode leisten einen erheblichen und nicht genug zu würdigenden Beitrag zur Erfüllung dieser und weiterer Aufgaben.

 

Trotz einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit und einer umfänglichen Nachwuchsarbeit bei den Kinder- und Jugendfeuerwehren, besteht auch bei den Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode ein steter Mitgliederbedarf.

 

Es ist daher nicht nur die Aufgabe der Stadt Wernigerode für eine optimale Ausstattung der Kameradinnen und Kameraden zu sorgen, sondern das ehrenamtliche Engagement kontinuierlich und tatkräftig in den Mittelpunkt der öffentlichen und gesellschaftlichen Diskussion zu rücken.

 

Innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet Wernigerode wird daher schon seit geraumer Zeit über eine Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte diskutiert. Viele Kommunen im Harz, in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus haben dies bereits umgesetzt.

 

Diese Aufwandsentschädigung kann nur ansatzweise den entstandenen Aufwand für das ehrenamtliche Engagement entschädigen und soll dennoch gleichzeitig eine Würdigung darstellen. Ehrenamt kann nicht heißen, dass denjenigen, die sich engagieren noch kontinuierlich Kosten entstehen. Mit dieser Änderungssatzung leistet der Stadtrat einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes.

gez. André Weber

Stadtrat  

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