Begründung:
Der fortschreitende Ausbau der unteren Breiten Straße zeigt immer deutlicher, dass die barrierefreie und fußgängerfreundliche Gestaltung von Wernigerödern und Touristen gleichermaßen sehr gut angenommen wird.
Durch den für 2019 vorgesehenen 3. Bauabschnitt werden im Bereich der engsten Stelle der Breiten Straße (zwischen Höhe „Tetzner“ und „AWG“) die Gehwege für Fußgänger auf ein maximales Maß verbreitert und die Fahrbahn für Fahrzeuge auf ein Minimum beschränkt, um dem Charakter der Haupteinkaufszone zwischen Stadtecke und Marktplatz (siehe hierzu auch Aussagen im aktuellen Einzelhandelsgutachten der Stadt Wernigerode) gerecht zu werden.
Mit dem o.g. Beschluss wird die Stadt allen Interessen gerecht und die so oft geforderte ständige Erreichbarkeit der betroffenen Stadtviertel mit Fahrzeugen (Anwohner, Belieferung usw.) ist somit gewährleistet. Gleichzeitig wird der Durchgangsverkehr in dem Bereich Burgstraße, Vorwerk, Große Bergstraße und Breite Straße abgeschwächt und somit die Lebensqualität für das innerstädtische Wohnen, für den innerstädtischen Handel und den Tourismus erheblich gesteigert.
Der Übergang von der Fußgängerzone in den mit Fahrzeugen befahrenen Bereich von und in Richtung Stadtecke (Höhe „AWG“) wird durch diese Reglung für alle Verkehrsteilnehmer wesentlich sanfter und vor allem sicherer.
In der Großen Bergstraße entstehen durch diese Einbahnstraßenregelung gleichzeitig 3 bis 4 dringend benötigte Anwohnerparkplätze Innenstadt mehr, da hierfür die komplette Länge des o.g. Straßenabschnitts optimal genutzt werden kann.
Winkelmann
Stadtrat