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Beratungsfolge

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1.):

Eine entsprechende Entschädigung für die freiwilligen Feuerwehren ist möglich, wenn sie in einer Satzung geregelt und beschlossen wird. Es handelt sich hierbei jedoch dann im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung der Wasserwehr um eine freiwillige Ausgabe.

 

Grundlage hierfür bildet Runderlass des MI LSA zur Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene vom 16.6.2014.

 

Zu 2.):

Im Jahr 2017 fanden 683 Einsätze statt, von denen 345 durch die Hauptberufliche Wachbereitschaft allein abgearbeitet wurden.

Die Einsätze verteilen sich wie folgt auf die Kernstadt und die Ortsteile:

 

-Wernigerode 508 Einsätze, davon 345 durch die Hauptberuflich Wachbereitschaft

-Benzingerode 17 Einsätze

-Silstedt 78 Einsätze

-Minsleben 39 Einsätze

-Schierke 41 Einsätze

 

Zu 3.):

Insgesamt waren an den Einsätzen 156 Kameraden und Kameradinnen beteiligt, davon 16 hauptberuflich. Es ergibt sich dabei folgende Verteilung:

 

-Wernigerode 57 Kameraden, davon 16 hauptberuflich

-Benzingerode 16 Kameraden

-Silstedt 30 Kameraden

-Minsleben 23 Kameraden

-Schierke 30 Kameraden

 

Zu 4.):

Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Feuerwehr und der Wasserwehr werden über unterschiedliche Produktkonten abgerechnet. Die Feuerwehr über 1.2.6.01.5421000 und die Wasserwehr ab 2019 über 5.5.2.01.5421000.

 

Zu 5.):

Hierbei ist zwischen der allgemeinen Fortbildung im Rahmen der Dienst- und Übungsabende, die in der Regel durch die Zug- und Gruppenführer, durchgeführt wird, und der Durchführung von Lehrgängen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 zu unterscheiden. Dienst- und Übungsabende wurden bei den Einsatzabteilungen, den Jugend- und Kinderfeuerwehren ca. 1.300 Stunden durchgeführt, die zum Teil von mehreren Ausbildern abgesichert wurden. Es ist von ca. 1.500 Ausbildungsstunden auszugehen.

 

Für Lehrgänge nach Feuerwehrdienstvorschrift 2, z. B. Truppmann 1 und 2, wird gemäß Satzung bereits eine Aufwandsentschädigung von 10,00 € je Stunde gezahlt.

 

Zu 6.):

Die Vergütung der Ausbildungsstunden für die Truppmannausbildung werden über das Sachkonto 1.2.6.01.5421000 abgerechnet.

 

Bei den durch die freiwilligen Einsatzkräfte geleisteten Einsatzstunden würden folgende Kosten anfallen:

 

 

geschätzte Einsatzzahl: 338

Gruppenstärke:9 Einsatzkräfte

Entschädigung pro Einsatz und Person: z.B. 5,00 Euro

 

338 Einsätze x 9 Einsatzkräfte x 5 Euro = 15.210,00 Euro/ Entschädigung pro Jahr

Diese Summe variiert je nach Intensität des jeweiligen Einsatzes.

 

Aufwandsentschädigung für Ausbilder

Entschädigungszahlung pro Ausbilder und Ausbildung: z.B. 5,00 €

Anzahl Ausbildungen: 46 pro Jahr

Ausbilder pro Ausbildung: 2

Auszubildende Organisationseinheiten: 14 (6 Ortsfeuerwehren, 6 Jugendfeuerwehren, 2 Kinderfeuerwehren)

 

46 Ausbildungen x 14 Org.-Einheiten x 2 Ausbilder x 5 Euro = 6.440,00 Euro/ Entschädigung pro Jahr

 

Somit wären gemessen an den Einsatz- und Ausbildungsstunden aus 2017 ca. 21.650,00 Euro an Aufwandsentschädigungen an die Einsatzkräfte und Ausbilder pro Jahr zu zahlen. Dazu kommen noch ca. 2.500,00 € für die Truppmannausbildung.

 

 

Münzberg

Amtsleiterin

 

 

Datum:06.12.2018      

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

etliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode und den Ortsteilen haben in den letzten Jahren eine Entschädigung für die Unkosten bei Einsätzen (u. a. Nutzung privater PKW, Reinigungskosten für Bekleidung usw.) angeregt.

 

Zu dieser Thematik ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

  1. Der Stadtrat hat am 21.06.2018 mit der Beschlussvorlage 044/2018 (Wasserwehrsatzung) auch den Beschluss 045/2018 (1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Wernigerode) gefasst. Die Änderung der Entschädigungssatzung sieht u. a. eine Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte (10 Euro/ Einsatz) sowie für Ausbilder der Wasserwehr eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 10 Euro/ Ausbildungsstunde vor.

 

Auf meine mehrfache Nachfrage im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 24.05.2018 und im Ordnungsausschuss am 29.05.2018, ob eine vergleichbare Aufwandsentschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren nicht möglich sei, wurde ich informiert, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe.

 

Nach entsprechender Recherche musste ich feststellen, dass dies in anderen Gemeinden in Sachsen-Anhalt durchaus möglich ist (z. B. §12 Abs. 4 der Satzung zur Errichtung einer Feuerwehr der Stadt Halberstadt, §14 Abs. 4 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zerbst/ Anhalt). Auch im Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt habe ich keine Rechtsvorschrift gefunden, die einer entsprechenden Entschädigung entgegenstehen würde.

 

Zu welcher rechtlichen Einschätzung kommt die Stadtverwaltung Wernigerode in dieser Angelegenheit? Ist eine entsprechende Entschädigung möglich?

 

  1. Wie viele Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode und den Ortsteilen fanden 2017 statt?

 

  1. Wie viele Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode und den Ortsteilen waren 2017 insgesamt an den Einsätzen beteiligt?

 

  1. Werden die bisher gezahlten bzw. geplanten Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Feuerwehr und der Wasserwehr über unterschiedliche Sachkonten gebucht? Wenn ja, über welche?

 

  1. Wie viele Ausbildungsstunden wurden von Ausbildern der Freiwilligen Feuerwehren in Wernigerode und den Ortsteilen in 2017 geleistet?

 

  1. Gab es für diese Ausbildungsstunden eine Vergütung? Falls ja, über welches Sachkonto wurde dies abgerechnet?

           

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