Zu 1.):
Eine entsprechende Entschädigung für die freiwilligen Feuerwehren ist möglich, wenn sie in einer Satzung geregelt und beschlossen wird. Es handelt sich hierbei jedoch dann im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung der Wasserwehr um eine freiwillige Ausgabe.
Grundlage hierfür bildet Runderlass des MI LSA zur Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene vom 16.6.2014.
Zu 2.):
Im Jahr 2017 fanden 683 Einsätze statt, von denen 345 durch die Hauptberufliche Wachbereitschaft allein abgearbeitet wurden.
Die Einsätze verteilen sich wie folgt auf die Kernstadt und die Ortsteile:
-Wernigerode 508 Einsätze, davon 345 durch die Hauptberuflich Wachbereitschaft
-Benzingerode 17 Einsätze
-Silstedt 78 Einsätze
-Minsleben 39 Einsätze
-Schierke 41 Einsätze
Zu 3.):
Insgesamt waren an den Einsätzen 156 Kameraden und Kameradinnen beteiligt, davon 16 hauptberuflich. Es ergibt sich dabei folgende Verteilung:
-Wernigerode 57 Kameraden, davon 16 hauptberuflich
-Benzingerode 16 Kameraden
-Silstedt 30 Kameraden
-Minsleben 23 Kameraden
-Schierke 30 Kameraden
Zu 4.):
Die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Feuerwehr und der Wasserwehr werden über unterschiedliche Produktkonten abgerechnet. Die Feuerwehr über 1.2.6.01.5421000 und die Wasserwehr ab 2019 über 5.5.2.01.5421000.
Zu 5.):
Hierbei ist zwischen der allgemeinen Fortbildung im Rahmen der Dienst- und Übungsabende, die in der Regel durch die Zug- und Gruppenführer, durchgeführt wird, und der Durchführung von Lehrgängen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 zu unterscheiden. Dienst- und Übungsabende wurden bei den Einsatzabteilungen, den Jugend- und Kinderfeuerwehren ca. 1.300 Stunden durchgeführt, die zum Teil von mehreren Ausbildern abgesichert wurden. Es ist von ca. 1.500 Ausbildungsstunden auszugehen.
Für Lehrgänge nach Feuerwehrdienstvorschrift 2, z. B. Truppmann 1 und 2, wird gemäß Satzung bereits eine Aufwandsentschädigung von 10,00 € je Stunde gezahlt.
Zu 6.):
Die Vergütung der Ausbildungsstunden für die Truppmannausbildung werden über das Sachkonto 1.2.6.01.5421000 abgerechnet.
Bei den durch die freiwilligen Einsatzkräfte geleisteten Einsatzstunden würden folgende Kosten anfallen:
geschätzte Einsatzzahl: 338
Gruppenstärke:9 Einsatzkräfte
Entschädigung pro Einsatz und Person: z.B. 5,00 Euro
338 Einsätze x 9 Einsatzkräfte x 5 Euro = 15.210,00 Euro/ Entschädigung pro Jahr
Diese Summe variiert je nach Intensität des jeweiligen Einsatzes.
Aufwandsentschädigung für Ausbilder
Entschädigungszahlung pro Ausbilder und Ausbildung: z.B. 5,00 €
Anzahl Ausbildungen: 46 pro Jahr
Ausbilder pro Ausbildung: 2
Auszubildende Organisationseinheiten: 14 (6 Ortsfeuerwehren, 6 Jugendfeuerwehren, 2 Kinderfeuerwehren)
46 Ausbildungen x 14 Org.-Einheiten x 2 Ausbilder x 5 Euro = 6.440,00 Euro/ Entschädigung pro Jahr
Somit wären gemessen an den Einsatz- und Ausbildungsstunden aus 2017 ca. 21.650,00 Euro an Aufwandsentschädigungen an die Einsatzkräfte und Ausbilder pro Jahr zu zahlen. Dazu kommen noch ca. 2.500,00 € für die Truppmannausbildung.
Münzberg
Amtsleiterin
Datum:06.12.2018