Mit der Beschlussvorlage 083/2018 soll eine Zuwendung an die Kulturstiftung in Höhe von insgesamt 480.000 € verteilt auf die Jahre 2019, 2020 und 2021 in Höhe von jährlich 160.000 € erfolgen. Die in der Beschlussvorlage 083/2018 ausgewiesene Buchungsstelle 5.2.3.01.5318000 ist falsch. Nach Rücksprache mit dem Statistischen Landesamt muss die Planung nach erfolgter Zustimmung der Beschlussvorlage durch den Stadtrat im Produkt (1.1.1.02) Beteiligungen/Controlling und Stiftungen (Budget 1) im Sachkonto 5318000 Zuschüsse an übrige Bereiche erfolgen.
Mit der Beschlussvorlage 090/2018 sollen Städtebaufördermittel in Höhe von pauschal 85 % jedoch maximal 1.198.500 € gewährt werden. Dabei fällt ein von der Stadt Wernigerode zu tragender Eigenanteil in Höhe von 239.700 € an, der anteilig auf 3 Jahre verteilt werden soll. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann ein finanzieller Abfluss von Mitteln im Jahr 2018 ausgeschlossen werden, so dass die anteiligen Mittel nach erfolgter Zustimmung der Beschlussvorlage durch den Stadtrat für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzuplanen sind.
Zu 1
In der Buchungsstelle 5.2.3.01.5318000 sind für das Haushaltsjahr 2018 284.700 € in Ansatz gebracht. Hiervon wurden bisher 60.000 € verausgabt.
Zu 2
Für das Jahr 2018 müssen keine Ansätze erhöht werden. Für das Jahr 2019 wären dann auf der Buchungsstelle 1.1.1.02.5318000 160.000 € und auf der Buchungsstelle 5.2.3.01.5318000 79.900 € mit in der Planung zu berücksichtigen.
Zu 3
Für die Jahre 2018 und 2019 müssen keine Projekte gestrichen werden.
Zu 4
Ein Mehrbedarf für das Jahr 2018 fällt - wie einleitend dargestellt - nicht an.
Für das Jahr 2019 sind bei Zustimmung der Beschlussvorlagen durch den Stadtrat die Mittel in die Planung einzubeziehen. Die Erträge und die Aufwendungen für die BV 090/2018 sind im Produkt 5.2.3.01 des aktuellen Haushaltsplan-Entwurfs bereits enthalten.
Die Zuwendungen für die Liebfrauenkirche werden aus der allgemeinen Haushaltsführung finanziert.
Eine konkret zu benennende Deckungsquelle besteht nicht.
Zu 5
Diese Frage erübrigt sich, da für 2018 aus den Beschlüssen - wie eingangs dargestellt - keine Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
gez. i. V. Köhler
Hulzer
Amtsleiter Finanzwesen