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Beratungsfolge

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Zu 1.

Die Berechnungen der Nebenkosten basieren auf Erfahrungswerten anderer Konzertkirchen (z.B. Neubrandenburg) sowie anderer Konzertsäle. Die Temperatur wird ein einer Anlage auf konstant

21 Grad C. gehalten. Es ergeben sich Nebenkosten in Höhe von etwa 30.000 bis 40.000 € jährlich.

 

Zu 2.

Die Instrumente der Musiker, sofern sie nicht mit nach Hause genommen werden, werden in dem Konzertsaal bei konstanten 21 Grad C. gelagert. Der Konzertflügel wird in einem extra dafür vorgesehenen Raum untergebracht.

 

Zu 3.

Die Nutzung des Saales durch das Kammerorchester ist Teil des Nutzungskonzeptes. Wie schon mitgeteilt, werden etwa 100 Proben im Jahr stattfinden, dazu etwa 30-40 Konzerte, an denen das Orchester nicht in jedem Fall beteiligt ist. Für andere Veranstaltungen bleiben dann immer noch mehr als 200 Nutzungstage für Fremdveranstaltungen. Die Proben werden zudem zu einem Teil öffentlich sein, d.h. der Wirksamkeit des Orchesters in der Stadt durchaus auch touristisch dienen.

 

Zu 4.

Die Kulturstiftung rechnet mit Einnahmen/Ausgaben von etwa 100.000 € bis 130.000 € jährlich.

 

Zu 5.

Für eine detaillierte Auflistung aller Einnahmen/Ausgaben ist es zu früh. Die Kulturstiftung bezieht sich auf Erfahrungen aus dem Betrieb anderer Konzertsäle. Ob diese dann genauso zutrifft, kann die Stiftung erst nach dem ersten Betriebsjahr sagen. Zudem ist dies Sache der Kulturstiftung  Wernigerode, die sich zu einer für die Stadt kostenlosen Betreibung verpflichtet. Einnahmen und Ausgaben werden auch von den Aufsichtsgremien der Kulturstiftung (Beirat, Stiftungsaufsicht beim Landesverwaltungsamt) im Auge behalten. Die Kulturstiftung darf keinen Überschuss erwirtschaften, da sie gemeinnützig ist. Etwaige Verluste werden durch die Kulturstiftung Wernigerode ausgeglichen.

 

Zu 6.

Ja. Deswegen findet auch eine Begleitung durch einen Steuerberater statt.

 

Zu 7.

Die ursprüngliche Beschlussvorlage 036/2018 sah einen Zuschuss für die Sanierung der Liebfrauenkirche an die Kulturstiftung in Höhe von 990.000 € vor, da die Kulturstiftung beabsichtigt, die Kirche zu einer Kulturkirche umzubauen. Dies wurde möglich, da das Projekt im Wettbewerb Sachsen-Anhalt Kulturerbe (EFRE) auf Platz 14 der Prioritätenliste gesetzt und damit für die Realisierung ausgewählt wurde. In dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Altstadt-Wernigerode ist die Maßnahme Liebfrauenkirche als eines von sechs Schlüsselprojekten der Altstadtentwicklung herausgearbeitet. Auch unter der Berücksichtigung der Nutzung als Veranstaltungsstätte für das Philharmonische Kammerorchester Wernigerode, Chöre der Stadt und Umgebung, Schulchöre, die Musikschule, den Rundfunkjugendchor und andere, der Heimat- und Kulturpflege dienende Veranstaltungen, wurde ursprünglich das Produkt Heimat- und Kulturpflege Sachkonto Zuschüsse an übrige Bereiche im Budget 4 ausgewählt.

 

Nach Rücksprache mit dem Statistischen Landesamt muss die Planung nach erfolgter Zustimmung der Beschlussvorlage durch den Stadtrat im Produkt (1.1.1.02) Beteiligungen/Controlling und Stiftungen (Budget 1) im Sachkonto 53 18 000 Zuschüsse an übrige Bereiche erfolgen. Schlussendlich hängt jedoch die Wahl des richtigen Produktes davon ab, in welcher Form der Zuschuss konkret geleistet wird. Hier wird sich die Stadt eng mit dem Land als weiteren Fördermittelgeber abstimmen.

 

Zu 8.

Das Land Sachsen-Anhalt hat die möglichen Zuschüsse wie folgt in Aussicht gestellt, was deutlich zur Stabilisierung des PKOW beiträgt. Damit verbunden ist die erhöhte Gegenfinanzierung der Gesellschafter.

 

Jahr / EUR                       2019                 2020                 2021                 2022                 2023

 

Land SA                       401.600,00        412.200,00        423.000,00        434.000,00        445.100,00

Neu                              432.619,00        455.286,00        478.679,00        502.820,00        527.734,00

 

Mit Stadtratsbeschluss hat sich die Stadt ebenfalls zu einer Erhöhung bekannt

 

Zu 9.

Bei dem in der Stadt Wernigerode für die Städtebauförderung zuständigen Bauverwaltungsamt ist bisher kein Antrag zur Vergabe von Denkmalschutz-Fördermitteln für das Objekt Freiheit 60 eingegangen.

 

Sollte jedoch eine entsprechende Anfrage gestellt werden, so wäre diese allerdings zwingend abzulehnen, da sich das Objekt eindeutig in keinem der festgesetzten Fördergebiete befindet. Ausnahmeregelungen sind diesbezüglich nicht möglich.

 

Da das Haus Freiheit 60 mit seinen Nebengebäuden als Einzeldenkmal "Forsthof" registriert ist, besteht für die Eigentümer indes die Möglichkeit, beim Land Sachsen-Anhalt Denkmalpflege-Fördermittel zu beantragen. Ob dort möglicherweise bereits eine Förderungsanfrage verwehrt wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Zu 10.

Ohne Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt wäre der Plan, die Liebfrauenkirche als Konzertsaal umzuwidmen, gar nicht zu verwirklichen. Es ist ein sehr günstiger Umstand, dass das Projekt im Wettbewerb Sachsen-Anhalt Kultur - EFRE den Platz 14 und damit die Förderung von ca. 4 Millionen € erreicht hat. Ob die Kirchengemeinde die Förderung aus dem städtebaulichen Denkmalschutz ebenfalls in Anspruch genommen hätte, kann nicht gesagt werden, zumal es ihr an einem Nutzungskonzept fehlt und sie es deshalb veräußert hat. Zur Komplettierung des Ausbaus als Konzertsaal sollte die äußere Hülle natürlich ebenfalls saniert werden. Sie ist in der Förderung durch das Land nicht enthalten.

 

Zu 11.

Der Betrieb der Kulturkirche obliegt der Kulturstiftung Wernigerode. Der Vorstand wird dafür die notwendigen Mitarbeiter einstellen.

 

 

 

Beantwortung: DIII/ Amt 60, Kämmerei/ Beteiligungsmanagement, Kulturstiftung

  

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Im Zuge der erneuten Beratung zur Frage eines städtischen Zuschusses für einen zusätzlichen Konzertsaal in der Liebfrauenkirche ergeben sich für die Fraktion DIE LINKE folgende offene Fragen, deren Beantwortung für eine sachgerechte Entscheidung im Stadtrat Wernigerode notwendig ist.

 

1. Die Temperatur in der Liebfrauenkirche muss zu den Probenzeiten des Philharmonischen Kammerorchesters Wernigerode (PKOW) mindestens das zulässige arbeitsschutzrechtliche Minimum für leichte Arbeiten von 20 Grad Celsius betragen (siehe Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5). Zu niedrige oder zu hohe Temperaturen können die Gesundheit der Musiker gefährden, außerdem können die Instrumente Schaden nehmen. Welche konkreten Berechnungen gibt es für Nebenkosten (Strom, Heizung), die in den Wintermonaten in der Liebfrauenkirche anfallen?

 

2.  Bisher verbleiben die Instrumente der Orchestermusiker im Probenraum am Heltauer Platz. Werden die Instrumente mit Beginn der Nutzung der Kulturkirche auch ebenda gelagert?

 

3.  Inwiefern schränkt die Nutzung als Probenstätte des PKOW die Nutzung der Kulturkirche ein?

 

4.  Welche Einnahmen und Ausgaben kalkuliert die Stiftung für einen auskömmlichen

Geschäftsbetrieb?

 

5.  Warum enthält das Betriebskonzept keine Prognose zu Einnahmen/Ausgaben bzw.

Überschuss/Verlust? Ich bitte um eine schriftliche, detaillierte und nachvollziehbare Auflistung.

 

6.  Sind im Hinblick auf die angestrebte unentgeltliche Nutzung der Kulturkirche für städtische

Veranstaltungen steuerrechtliche oder stiftungsrechtliche Maßgaben zu beachten?

 

7.  Warum wird für den Zuschuss ein Produkt des Budgets 4 gewählt statt eines Produktes aus dem Bereich Beteiligungen?

 

8.  Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt laut Medienberichten entgegen bisheriger Planungen die Ausfinanzierung der Orchesterverträge zu erhöhen. Welche Auswirkungen haben die in Aussicht gestellten Zuweisungen des Landes auf die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Wernigerode und des Landkreises Harz?

 

9.  In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.9. hat der Träger der neuen Kindertagesstätte Freiheit 60 berichtet, dass ihm eine Anfrage zu einer Förderung der Sanierung des Einzeldenkmals (ohne Tiefenprüfung) verwehrt wurde. Nach welchen Maßgaben entscheidet die Stadt Wernigerode über die Vergabe von Mitteln des städtischen Denkmalschutzes?


 

10.  In den Ausschussberatungen wurde mehrfach erläutert, dass der städtebauliche Denkmalschutz unabhängig von der Förderung der Kulturkirche zu gewährleisten ist. Beabsichtigt die Stiftung die Kirche auch ohne Förderung als Kulturkirche zu nutzen? Zu welchem Zweck?

 

11.  Durch welche juristischen Personen wird der Geschäftsbetrieb der Kulturkirche abgewickelt?

 

 

 

gez. Christian Härtel

Fraktion DIE LINKE Wernigerode

 

 

           

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