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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vorbemerkung: Das konkrete Sachkonto, aus dem eine mögliche Mitfinanzierung für das Zielabweichungsverfahren geleistet wird, ergibt sich abschließend aus dem noch zu schließenden Vertrag zwischen der Stadt Wernigerode und der Winterberg Schierke GmbH. Voraussetzung ist ein positiver Stadtratsbeschluss. Aktuell wurde für die Beschlussvorlage das Sachkonto "Aufwendungen für Honorare" genutzt, da es aktuell am plausibelsten für die Zahlung an Dritte nutzbar erscheint. In jedem Fall muss die Deckung der Aufwendung aus dem Produkt 5.7.5.03 Ganzjahreserlebnisgebiet Winterberg erfolgen. Von den im Produkt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 574.112,27€ inkl. Rückstellungen (Stand 08.10.2018) sind aktuell noch 402.645,85 € zur Verfügung

Alle Sachkonten sind gegenseitig deckungsfähig. Eine abschließende Beurteilung erfolgt also erst nachdem der für die Zahlung notwendige Vertrag ausverhandelt ist.

 

Zu 1.Im Sachkonto 5431200 (Honorare) sind die Aufwendungen für das notwendige Fördermittelmanagement (ca. 30.000€), die Klärung steuerrechtlicher Fragestellungen (ca. 25.000€), die planerischen Verfeinerungen des Loipen- Trail- und Sommerkonzeptes (ca. 50.000€) und Teilleistungen von Wirtschaftlichkeitsgutachten (hier Einnahmedefizitberechnung im Rahmen der Fördermittelbeantragung) (ca. 65.000€) geplant. Die Planungen bezogen sich im Herbst 2017 auf ein Fortschreiten der Genehmigungen in die Tiefe der Planfeststellungsreife. Dies ist bis heute auf Grund des ruhenden Raumordnungsverfahrens nicht erfolgt, so dass Teile der geplanten Mittel für eine Zahlung an die Winterberg Schierke GmbH genutzt werden könnten.

 

Zu 2.Aktuell (Stand: 08.10.2018) sind in diesem Sachkonto ca. 89.000€ realisiert.

 

Zu 3.Keine, da die Detailbeauftragung auf Grund des ruhenden Raumordnungsverfahrens in diesem Jahr nicht mehr (oder nur noch in geringen Umfang) erfolgen wird.

 

4.Keine. Die vertraglichen Grundlagen für eine Zahlung an die Winterberg Schierke GmbH würden erst bei Fachanwälten beauftragt werden, wenn ein positiver Beschluss des Stadtrates vorliegt.

 

Zu 5.Die Haushaltsansätze für das Produkt Ganzjahreserlebnisgebiet Winterberg wurde für die Jahre 2019 und 2020 bereits für die aktuelle Haushaltsdiskussion angepasst.

 

 

 

 

 

gez. Meling

Amtsleiter Stadtbetriebsamt        

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Die Stadtverwaltung hat jüngst die Beschlussvorlage 092/2018 eingebracht, um einen Beschluss zur Mitfinanzierung des Zielabweichungsverfahrens für die touristische Entwicklung des Winterberges herbeizuführen.

 

Hieraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

 

  1. Im Sachkonto 5.7.5.03.5431200 (Aufwendungen für Honorare) sind laut Haushaltsplan 2018 für 2018 170.000 Euro und für 2019 100.000 Euro eingeplant. Welche Maßnahmen waren hierfür geplant und welche Haushaltsmittel werden hierfür im Einzelnen benötigt (Plan 2018)?

 

2. Welche in Frage 1 erfragten Honoraraufwendungen wurden bereits realisiert?

 

3. Welche in Frage 1 erfragten Honoraraufwendungen können auch aufgrund der Kosten für die

Mitfinanzierung des Zielabweichungsverfahrens nicht realisiert werden?

 

4.Welche vertraglichen Regelungen gibt es zwischen der Stadt Wernigerode und der Winterberg Schierke GmbH, die als Grundlage für diese Beschlussvorlage und weitere in Zukunft anfallenden Kosten im Rahmen der Erschließung des Winterberges dienen könnten?

 

5.Inwieweit werden sich die Haushaltsansätze in 2018 und 2019 durch die Beschlussvorlage 092/2018 erhöhen?

 

gez. André Weber

Stadtrat

 

 

             

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  12.10.2018          

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