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Sachstand zum Straßenbauprojekt "Im Hopfengarten" 1997 / 2000

Im Vorfeld der Beantwortung Ihrer Anfragen möchte ich Ihnen folgende Erläuterungen zum Sachstand des Straßenbauprojektes "Im Hopfengarten" und zum Ausblick des Straßenausbaus der Straße "Am Kupferhammer" geben:

 

Im Rahmen des Ausbaus der Bahnüberführung Kupferhammer wurden zur verkehrstechnischen Er-schließung Planungen zur Errichtung einer Planstraße inkl. Brückenbauwerk (Verbindung Kreisverkehr Seigerhüttenweg / Paul-Renner-Straße / Im Hopfengarten) erarbeitet. Hierdurch hätte eine leis-tungsfähige Querverbindung zwischen der B 244 und L 82 realisiert werden können, die gleichzeitig eine verkehrliche Entlastung der angrenzenden Wohnbebauung "Am Kupferhammer" zur Folge ge-habt hätte. Diese Variante wurde jedoch im Zuge der nachgelagerten Bebauungsplanung nicht weiter verfolgt. Eine finanzielle Sicherung des Vorhabens im Rahmen der damaligen Haushaltslage konnte nicht gewährleistet werden. Des Weiteren wurde der betreffende Bereich als Grünfläche zur Vornah-me von Kompensationsmaßnahmen im Zuge der bauplanerischen Festsetzungen des Bebauungspla-nes Gewerbe- und Industriegebiet "Schmatzfelder Chaussee" eingestuft. Somit konnte diese verkehrstechnische Lösung nicht umgesetzt werden.

 

In Anbetracht des mangelhaften Straßenausbauzustandes wird die Planung einer grundhaften Sanie-rung des betreffenden Streckenabschnittes für das Jahr 2020 avisiert. Die Durchführung des Ausbaus ist daraufhin im Jahr 2021 geplant, vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung inklusive der politischen Beschlüsse. Die damit einhergehende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist hierbei zu berück-sichtigen.

 

Beantwortung des Fragenkataloges:

Zu 1.

Im Rahmen der Schulwegplanung ist der betreffende Streckenabschnitt nicht als offizielle Schulweg-strecke ausgewiesen und stellt aus den bekannten Gründen auch keine optimale Schulwegverbindung dar. Eine alternative Streckenführung für die schulpflichtigen Kinder ist entlang der Feldstraße in Be-tracht zu ziehen, um die vorhandene Gefahrensituation zu vermeiden. Aufgrund der unbefriedigenden Querungssituation wird die Realisierung einer Gehwegverlängerung im Haushaltsjahr 2019, vorbehalt-lich einer ausreichenden Finanzmittelverfügbarkeit, aufgenommen, um hierbei eine kurzfristige Lösung zu erreichen.

 

Eine Verlängerung des Gehweges über den Kurvenbereich der abknickenden Vorfahrtstraße hinaus, wird aus Sicht des Ordnungsamtes ebenfalls für die bessere Variante der Querung gehalten. Die Ein-richtung eines Fußgängerüberweges im Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße ist jedoch unzu-lässig. Es ist auch fraglich, ob die dafür erforderlichen Fußgängerquerungszahlen (also auch ein ent-sprechender Bedarf zur Gehwegverlängerung) vorliegen.

 

Zu 2.

Gemäß den Vorgaben der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die Fahr-bahnbreite bei zweistreifigen Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen zwischen 5,50 m (bei verminder-ter Geschwindigkeit) und 7,50 m (mit beidseitigen Schutzstreifen für den Radverkehr). Im Regelfall ist eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgegeben. Für den Begegnungsverkehr zwischen Pkw und LKW ist die vorhandene Fahrbahnbreite von 6,00 bis 6,10 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in diesem Teilabschnitt nicht optimal, jedoch zulässig. Aufgrund der eingeschränkten Flächenverfügbarkeit (Kleingartenanlage auf der einen Seite, Wohnbebauung auf der anderen Seite), würde jedoch auch bei einem grundhaften Ausbau des Straßenabschnittes nur wenig Erweiterungsspielraum zur Verfü-gung stehen, da dieser zu Lasten der Gehwegbreite ausfallen würde. Die Möglichkeiten der Fahr-bahnbreitenerweiterung werden im Rahmen der Planung zum grundhaften Ausbau des Straßenab-schnittes geprüft.

 

Eine eventuelle Herabsetzung der Geschwindigkeit kann den beengten Straßenraum nicht erweitern, wohl aber eventuelle Gefahren im Begegnungsfall reduzieren. Zur Herabsetzung der Geschwindigkeit bedarf es objektiver Gründe, daher wird die Straßenverkehrsbehörde die Unfallstatistik in diesem Bereich bei der Polizei erfragen, um im Anschluss eine Prüfung vornehmen zu können. Ein Unfall-schwerpunkt liegt im Bereich Kupferhammer nicht vor. Wegen des Straßenzustandes wird zumindest eine befristete Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h für LKW ab 7,5t bis zum Ausbau erwogen.

 

Zu 3.

Analog zum vorangegangenen Punkt 2, ist dieser Aspekt ebenfalls zu bestätigen und durchaus nach-vollziehbar. Es ergibt sich aufgrund der bereits genannten eingeschränkten Flächenverfügbarkeit die-selbe Problematik, dass eine Seitenraumbreite von 2,50 m nicht erreicht werden kann und wiederum bei einem grundhaften Straßenausbau eine Erweiterung der Breite zu Lasten der Fahrbahnbreite aus-fallen würde. Leider ist die Einhaltung der vorgegebenen Regelbreiten an vielen Stellen des städti-schen Straßenraumes nicht realisierbar, um den Nutzungsansprüchen sämtlicher Verkehrsteilnehmer adäquat Rechnung zu tragen. Demnach könnte durch eine Erweiterung der Fahrbahnbreite, dem Gefahrenpotential durch das Überfahren des Gehweges entgegengewirkt werden. Jedoch ist in diesem Fall eine geringere Gehwegbreite in Kauf zu nehmen.

 

Beobachtungen, dass es regelmäßig zu Überfahrungen des Gehweges in diesem Bereich kommt, sind dem Ordnungsamt bislang nicht bekannt geworden.

 

Zu 4.

Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zur vorangegangenen Frage 3. Zudem sei erneut auf den geplanten grundhaften Ausbau des Straßenabschnittes im Jahr 2021 hingewiesen, der Verbesserun-gen mit sich bringen wird.

 

Zu 5.

Die Umleitungsführung wurde laut der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises mit allen Beteiligten abgestimmt. Es handelt sich dabei um eine Bedarfsumleitung. Die tatsächliche Nutzung als Umlei-tungsstrecke für die B6 ist auf überschaubare Fälle beschränkt. Eine alternative Führung über die L82 und B244 erscheint nicht leistungsfähig. Dennoch wurde eine Prüfung der Verlegung der Umleitungs-streckenführung beim Landkreis veranlasst. Diese ist jedoch kurzfristig nicht realisierbar, sodass ein gewisser Bearbeitungszeitraum berücksichtigt werden muss.

 

Zu 6.

Nach erfolgter Rücksprache mit den Stadtwerken Wernigerode verlaufen auf dem betreffenden Teil-abschnitt eine Erdgas-Niederdruckleitung PE d160 (DN 150) sowie die abzweigenden Hausanschlüs-se. Die Leitung hat mit 80 cm eine normgerechte Überdeckung. Eine Gefährdung geht hiervon nicht aus. Die Erdgashochdruckleitung beginnt in Höhe Parkplatz MWG (neue Straße Richtung Smatvelde) und verläuft in Richtung des Geländes der Stadtwerke Wernigerode, jedoch nicht in Richtung Innen-stadt. Somit ist eine mögliche Gefährdung durch Beschädigungen bzw. Leitungsbruch auszuschlie-ßen.

 

Zu 7.

Mit Bezug auf den zugrunde liegenden Bebauungsplan Nr. 05 Gewerbe- und Industriegebiet "Schmatzfelder Chaussee" verläuft ein Streckenabschnitt des überregionalen Holtemme-Radweges (in Verlängerung der Straße "Im Stadtfelde") entlang des beplanten Gebietes. Zur Aufrechterhaltung der fuß- sowie radverkehrstechnischen Wegebeziehungen sowie innerstädtischen Anbindung wurde dieser Brückenbau realisiert. Da das damalige Straßenbauprojekt "Im Hopfengarten" nicht weiter Be-standteil einer mittel- bis langfristigen Planung war, ist eine alternative Verwendung finanzieller Mittel ausgeschlossen.

 

Zu 8.

Die Trennung der Feldstraße von der Schmatzfelder Str. beruhte seinerzeit auf dem Verkehrskonzept B244, mit dem unter anderen tatsächliche Umfallschwerpunkte im Verlauf der B244 beseitigt werden konnten. (so die Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises)

 

Zu 9

Zur Messung der Luft- und Feinstaubbelastung befindet sich am Bahnhofsvorplatz eine Messstation, deren Messwerte täglich an die Stadt Wernigerode gemeldet werden. Durch den Einfluss diverser Indikatoren kann es punktuell zu Überschreitungen gesetzter Grenzwerte kommen. Die festgelegte Anzahl an Tagen, an denen eine Grenzwertüberschreitung pro Jahr gestattet ist, wird für das Stadtge-biet nicht überschritten, sodass kein konkreter Handlungsbedarf vorliegt.

Da dies die einzige Messstation im Stadtgebiet darstellt, lassen sich weiterhin keine Rückschlüsse auf die Bereiche der Schmatzfelder Chaussee bzw. der Straße "Am Kupferhammer" ziehen. Aufgrund der vorliegenden historisch gewachsenen Verkehrsstruktur in der Stadt Wernigerode, ist eine unmittelbare Angrenzung von Erholungsgebieten (z.B. Kleingartenanlagen) an offiziell ausgewiesen Umleitungs-strecken vielfach unumgänglich.

 

Zu 10.

Das Ordnungsamt wird der Polizei einen entsprechenden Hinweis geben und um Kontrolle in den Nachtstunden bitten. Die Einrichtung hat zur Durchführung der Veranstaltungen entsprechende Ge-nehmigungen. Im Genehmigungsverfahren ist u.a. auch ein Schallschutzgutachten unter Berücksichti-gung des Verkehrs erstellt worden, welches keine signifikante Steigerung der Schallimmissionen fest-gestellt hat.

 

Zu 11.

Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen zu den Fragen 2, 3, 4 und 5.

 

Zu 12.

Diese Problematik ist aufgrund historisch gewachsener Infrastrukturverbindungen und oftmals beeng-ter Straßenräume in einigen Bereichen in Wernigerode der Fall. Das damit verbundene erhöhte Ge-fahrenpotential ist jedoch vielfach langfristig bekannt und kann aufgrund fehlender Erweiterungsspiel-räume bzgl. der Anlage der Straßenverkehrsräume bei Ausbau- bzw. Sanierungsarbeiten nicht immer optimal berücksichtigt werden. Da im öffentlichen Straßenraum kein Handlungsspielraum vorliegt und dieser auch im Rahmen des geplanten grundhaften Ausbaus voraussichtlich nicht vorhanden sein wird, könnte in diesem Fall in Eigenverantwortung dieser Anlieger eine rückwärtige Versetzung des Tores auf dem Grundstück als Alternative in Betracht gezogen werden. Diese Situation trifft aber auch auf zahlreiche weitere kommunale Straßen zu.

 

Zu 13.

Bitte beachte Sie auch hierzu die geschilderten Ausführungen zur Beantwortung der Frage 5

sowie 12.

 

Die Fälle, der tatsächlichen Nutzung der Umleitungsstrecke sind auf überschaubare Ereignisse be-grenzt, sodass in diesem Fall kein Gesetzesverstoß vorliegt. Weiterhin bleibt zu berücksichtigen, dass die Straße dem öffentlichen Straßenverkehr dient.

 

Zu 14.

Mit Bezug auf die zuletzt getätigte EU-Lärmkartierung 2017, die an den Hauptverkehrsachsen - u. a. entlang der B 244 "Schmatzfelder Straße" - der Stadt Wernigerode durchgeführt wurden, unterliegt der Teilabschnitt der Straße "Am Kupferhammer" zwischen dem Kreisverkehr und der Straße "Im Hopfengarten" keiner Überschreitung der Grenzwerte (Tag-Abend-Nacht-Index: >55dB, Nacht-Index: 50dB). Aus einer temporär erhöhten Lärmemission während der Ausweisung als offizielle Umleitungsstrecke der B6n, besteht weiterhin kein Anspruch auf Entschädigung. Im Hinblick auf den geplanten grundhaften Ausbau des Streckenabschnittes wird durch die Verbesserung des Straßenzustandes bereits ein wichtiger Beitrag zur Minderung der Lärmemission erreicht.

 

Zu 15.

Zur Herabsetzung der Geschwindigkeit bedarf es objektiver Gründe, daher hat die Straßenverkehrs-behörde die Unfallstatistik in diesem Bereich bei der Polizei erfragt, um im Anschluss eine Prüfung zur Herabsetzung der Geschwindigkeit vornehmen zu können. Ein Unfallschwerpunkt liegt im Bereich Kupferhammer nicht vor. Aufgrund des mangelhaften Straßenzustandes, wird eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 für LKW temporär bis zum Beginn des geplanten Straßenausbaus ausgewiesen.

 

Zu 16.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre ein Nachtfahrverbot für LKWs angebracht. LKWs können problemlos die B6n-Anschlussstelle Wernigerode/Nord nutzen. Eine Durchfahrt der Straße ist um diese Zeit nicht notwendig. Die ortsansässigen Firmen haben nachts keine Warenannahme bzw. Versandaktivitäten.

Grundsätzlich ist ein spezifisches Nachtfahrverbot für LKW ausgeschlossen und ist zudem aufgrund der offiziellen Einstufung als Bedarfsumleitungsstrecke nicht möglich.


Zu 17.

Fußgängerüberwege dürfen nur dort angelegt werden, wo auf beiden Fahrbahnseiten Gehwege mit entsprechenden Aufstellflächen vorhanden sind. In diesem Straßenabschnitt hat die Straße jedoch nur auf der südlichen Straßenseite einen Gehweg. Ein Fußgängerüberweg ist daher nicht zulässig.

 

Zusammengefasst:

 

Dezernat für Bauwesen und Stadtplanung

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung  

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Vorbemerkung:

 

Im April 2018 haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße Am Kupferhammer mit einem 17. Punkte umfassenden Fragekatalog an die Stadtverwaltung gewandt.

 

Bis auf eine Empfangsbestätigung am 23.05.2018 haben die Anwohnerinnen und Anwohner der vom Durchgangsverkehr der innerörtlichen Umgehungsstrecke "Gewerbegebiet Stadtfeld - Im Hopfengarten - Schmatzfelder Straße" seit über 4 Monaten keine inhaltliche Beantwortung durch die Stadtverwaltung erhalten.

 

Um eine Beantwortung der Anfragen innerhalb eines Monats gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates Wernigerode zu bewirken, übernehme ich hiermit als Stadtrat die 17 Fragen und richte sie als Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an den Oberbürgermeister.

 

  1. Warum wurde der vorhandene Fußweg in Höhe Hopfengarten/Umspannwerk einfach durchtrennt? Das ist ein Schulweg und man muss jetzt an der breitesten Stelle, genau in einer Kurve 20m über die Straße gehen, um auf die andere Seite zu gelangen. Für gesunde Erwachsene ist das zur Hauptverkehrszeit schon schwer. Für Kinder, ältere Anwohner und mit einem Kinderwagen zum Beispiel aber fast unmöglich. Das hätte so niemals genehmigt werden dürfen!

 

  1. Die Straßenbreite auf dem Teilstück zwischen Kreisverkehr und Einmündung Hopfengarten beträgt lediglich 6,10 m. Es wären aber mindestens 6,50 m erforderlich, um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dort findet Begegnungsverkehr von 40 t- LKWs statt! Ein gleichzeitiges Passieren von zwei LKWs ist im Kurvenbereich unmöglich. Pkws müssen anhalten, wenn ein LKW die Kurve durchfährt. Das ist die ausgeschilderte Umleitung für eine Bundesstraße!

 

  1. Der Gehweg hat an manchen Stellen nur eine Breite von 1,20m. Für Fußgänger bedeutet das ein großes Gefahrenpotential, wenn die vielen LKWs dort vorbeifahren und regelmäßig mit ihren Rädern auf den Gehweg kommen, um bei Gegenverkehr auszuweichen.

 

  1. Der Bordstein ist auf vielen Metern Länge fast eben mit der Straße. Dadurch wird der Gehweg immer wieder als Fahrbahn genutzt, vor allem beim Begegnungsverkehr von zwei LKWs. Es fahren Schwerlast-LKW mit Überbreite (3m, mit Stahlplatten beladen) fast täglich dort entlang. Die Bordsteinkante stellt keine reale Begrenzung der Fahrbahn mehr dar.

 

5.Die gesamte Gefahrensituation wird extrem verschärft, indem unsere Straße offiziell als Umleitungsstrecke für die B6n ausgeschildert ist! Dafür ist sie völlig ungeeignet!

 

6. Im Gehweg ist eine Gashochdruckleitung der Stadtwerke Wernigerode verlegt. Der Aufbau und Zustand der Straße, das hohe Verkehrsaufkommen (speziell Schwerlastverkehr), die regelmäßige Nutzung des Gehwegs durch LKWs lässt Angst aufkommen, ob es nicht zu einer Beschädigung/Bruch dieser Leitungen kommen kann?!

 

7.Warum wurde auf Höhe Am Kupferhammer 89 eine neue Brücke gebaut, die keinen Nutzen für den öffentlichen Verkehr hat? Hätten diese Kosten nicht in das Bauprojekt "Verlängerung Hopfengarten" fließen können?

 

8.Warum wurde aus einem Teil der Feldstraße eine Sackgasse gemacht und anderen wird eine Verkehrsüberbelastung zugemutet?

 

9.Was will die Stadt gegen die hohe Luft- und Feinstaubbelastung in unserer Straße unternehmen? Auf der anderen Straßenseite befindet sich eine Kleingartenanlage. In diesen und unseren Gärten ist von Erholung und gesundem Obst und Gemüse aus eigenem Anbau wohl kaum noch zu sprechen bei dem vielen Verkehr/Schwerlastverkehr.

 

10.Seit Eröffnung der Disko K36 haben wir jetzt auch am Wochenende eine hohe Lärmbelastung durch den zusätzlichen Verkehr durch die Besucher diverser Veranstaltungen dort. Von 23 Uhr abends bis 3 Uhr morgens wird die Nachtruhe erheblich gestört. Die Straße wird als Rennstrecke missbraucht, vor allem in den Abendstunden. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen wären hier angebracht.

 

11.Durch die Erschütterungen des Schwerlastverkehrs wird die Bausubstanz der Häuser beeinträchtigt. Die Fundamente einiger Häuser haben sich dadurch abgesenkt, Zaunfundamente neigen sich. Gläser klirren im Schrank, wenn ein Lkw vorbeifährt. Wer ersetzt uns diese Schäden? Unsere Häuser unterliegen einer enormen Wertminderung, seit die Verkehrsbelastung stark zugenommen hat. Ein Zustand, der von der Stadt Wernigerode hervorgerufen wurde und immer noch geduldet wird.

 

12.Schwerbehinderte Anwohner können nicht gefahrlos ihr Fahrzeug verlassen, wenn sie vor ihrem Grundstück anhalten, um z.B. das Tor zu öffnen. Deshalb ist kein verschlossenes Tor möglich. Nur so kann gefahrlos das Grundstück erreicht werden. Fremde Personen können dadurch ungehindert das Grundstück betreten. (Sicherheitsaspekt).

 

13.Das Verlassen der Grundstücke mit dem Pkw ist kaum problemlos möglich. Bei Sperrungen auf der B6n wird es in dieser Zeit nahezu unmöglich. Dann rollt förmlich eine Fahrzeuglawine an einem vorbei. Dafür ist die Straße aber gar nicht gebaut, hier werden Gesetzesverstöße geduldet!

 

14.Die hohe Lärmbelastung hat Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner. Es ist unmöglich, bei offenem Fenster zu schlafen. Frischluft und Ruhe sind aber wichtige Voraussetzungen für einen gesunden Schlaf. Die Folge sind gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner wie Kopfschmerzen, Schlafunterbrechungen, verminderte Leistungsfähigkeit... Was will die Stadt dagegen unternehmen? Der schlechte Zustand der Straße verschlimmert die Situation noch erheblich. Die Straße wurde formlich zerschnitten, zum Beispiel durch Baumaßnahmen des Abwasserverbandes, und immer nur notdürftig geflickt. Die zahlreichen Risse und Schlaglöcher zeugen davon eindrucksvoll.

 

15.Warum wird nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgesetzt und regelmäßig überwacht (zumindest für LKW)? Der bauliche Zustand der Straße verbietet eine höhere Geschwindigkeit!

 

16.Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wäre ein Nachtfahrverbot für LKWs angebracht. LKWs können problemlos die B6n- Anschlussstelle Wernigerode/Nord nutzen. Eine Durchfahrt der Straße ist um diese Zeit nicht notwendig. Die ortsansässigen Firmen haben nachts keine Warenannahme bzw. Versandaktivitäten.

 

17.Der Eingang zur Gartensparte lässt sich nur schwer erreichen. Das Überqueren der Straße ist ge- fährlich, parkende Autos schränken die Sicht ein. Viele ältere Menschen nutzen diesen Eingang. Ein Fußgängerüberweg wäre an dieser Stelle eine adäquate Möglichkeit, um ein sicheres Überqueren zu erreichen.  

                  

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  25.09.2018     

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