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Beratungsfolge

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1. Die Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg ist Mitglied der Paritätischen Tarifgemeinschaft. Die Vergütung sowie deren Vergütungssteigerungen sind gekoppelt an die Tarifverhandlungen des TVÖD. Die Vergütungen entsprechen derzeit 95 % der des TVÖD.

 

Die betriebliche Mitbestimmung ist durch einen gewählten Betriebsrat sichergestellt. Die Wahl erfolgt nach Listenwahl, so dass auch jeder Bereich bzw. Standort vertreten ist.

 

2. Jede Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des Unternehmens hat die Möglichkeit, Mitglied im Gesellschafterverein zu werden. Der Verein ist zu 100 % Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Lebenshilfe Harzkreis - Quedlinburg. Auch über diese Mitgliedschaft erfolgt ein erheblicher Teil an Mitwirkung. Die drei Säulen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Freunde sowie die Mitarbeiter und Fachleute tragen die Lebenshilfe. Zusätzlich gibt es einen festen "Gesundheitszirkel" in der Lebenshilfe, wo aus jedem Haus eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter etabliert sind, die nicht zum Leitungsteam, Geschäftsführung oder Betriebsrat gehören. Hier werden wichtige Themen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, zu Strukturen, Kommunikation und Unternehmenskultur besprochen.

 

 

3. Dem Landkreis Harz, als zuständige Fachaufsichtsbehörde für die Kinderbetreuung und Bauordnungsbehörde, sind die örtlichen Verhältnisse aufgrund einer Ortbegehung bekannt und sind in der Vergabeentscheidung berücksichtigt worden. Seitens der Stadt Wernigerode gab es keine Rechtsgründe, der Vergabeentscheidung des Landkreises Harz das Einvernehmen zu versagen. Investitionen sind im Hinblick auf die geplante neue Nutzung der Immobilie „Freiheit 60“ nicht geplant. Die Lebenshilfe wird Kurzzeitparkmöglichkeiten auf eigenem Grundstück schaffen.

 

 

Gez.Fischer

Dezernent Gemeinwesen

        

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Vorbemerkung

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales am 16.08.2018 wurde über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens zum Betreiben einer Kita in freier Trägerschaft informiert. Demnach haben sich der Landkreis Harz und die Stadt Wernigerode einvernehmlich auf die „Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH“ als Träger für eine neue 65 Plätze umfassende Kita geeinigt, die zum 01.01.2020 auf dem Grundstück Freiheit 60 im Stadtteil Hasserode ihren Betrieb aufnehmen soll. Dazu ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung.

 

Die Beschäftigten der kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Wernigerode werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt.

 

1. Nach welchem Tarifvertrag werden aktuell die Beschäftigten der Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH bezahlt, um wie viel Prozent unterscheidet sich dieser vom kommunalen TVöD?

 

Die betriebliche Mitbestimmung wird bei den Beschäftigten der Stadt durch den Personalrat gesichert.

 

2. Über welche Betriebs- und Personalratsstrukturen zur Wahrung der Arbeitnehmerinteressen und der betrieblichen Mitbestimmung verfügt die Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH?

 

Die Straße „Freiheit“ verfügt im Bereich der geplanten Kita weder über einen separaten Fußweg, noch über eine ausreichende Straßenbeleuchtung, wie sie im Umfeld bestehender Einrichtungen im Stadtgebiet üblich ist. Die Straße bildet die Zuwegung für den Gewerbebetrieb WERBAT, mit entsprechendem Lkw-Verkehr. Mit Fertigstellung einer Kita mit 65 Plätzen ist mit entsprechendem Pkw-Verkehr der Angehörigen zu rechnen, über Stellplätze oder geeignete Randstreifen verfügt die Straße ebenfalls nicht.

 

3. Hat die Stadt die Straße Freiheit unter den voran genannten Aspekten auf ihre Eignung untersucht und mit welchen Investitionen rechnet die Stadt, um die Straße und das Umfeld der Freiheit 60 für einen Kita-Betrieb zu ertüchtigen?

(Investitionshöhe? Haushaltsstelle? Welche Jahre in der mittelfristigen Finanzplanung?)

 

Gez. Christian Härtel

Stadtrat

 

 

 

 

 

 

 

   

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