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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt

Wernigerode. 

               

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

Aufwandsentschädigungen gem. Wasserwehrsatzung der Stadt Wernigerode 

 

              

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Begründung:

Durch die Erstellung einer Wasserwehrsatzung für die Stadt Wernigerode ist es erforderlich, die Grundlagen für die Regelungen zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Aufgaben in die Entschädigungssatzung der Stadt mit aufzunehmen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                 

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