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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung zur Regelung des Weihnachtsmarktes in der Stadt Wernigerode (Weihnachtsmarktsatzung).

   

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: Mehreinnahmen in Höhe von ca. 20.000 € in der Buchungsstelle 2.8.1.02.4321000 (Standgebühren)

   

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Begründung:

Nach Auswertung des Weihnachtsmarktes 2017 mit dem Ordnungsamt der Stadt Wernigerode ergaben sich bei Anwendung der Weihnachtsmarktsatzung einige Probleme. Durch Änderungen bzw. Ergänzungen in einzelnen Paragrafen können die bisher aufgetretenen Probleme in der Neufassung ausgeräumt werden.

 

Wichtigste Änderung ist aus meiner Sicht die Durchführung des Weihnachtsmarktes bis zum 30.12. des jeweiligen Jahres, um den allgemeinen und zeitgemäßen Erfordernissen rund um das Thema Weihnachtsmarkt in der Stadt Wernigerode gerecht zu werden.

 

Somit wird sowohl den Wernigerödern als auch den Touristen unserer Stadt ermöglicht, zwischen Weihnachten und Neujahr die weihnachtliche Atmosphäre des Wernigeröder Weihnachtsmarktes zu erleben und zu genießen.

 

 

 

gez. Matthias Winkelmann

Stadtrat  

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