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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Richtlinie zur finanziellen Förderung kultureller Maßnahmen und Projekte in der Stadt Wernigerode vom 08.04.2015.

 

In der Richtlinie unter Punkt 2.1. Antrag, wird der 2. Absatz (alt) gestrichen und durch einen neuen
2. Absatz wie folgt ersetzt:

 

„Die Anträge auf Förderung von Kulturprojekten oder Veranstaltungen des laufenden Kalenderjahres müssen bis zum 31. März im Amt für Schule, Kultur und Sport eingereicht werden.“

 

   

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Finanzielle Auswirkungen:nein

 

              

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Begründung:

Aus der Erfahrung der letzten zwei Jahre hat sich gezeigt, dass der jetzige Stichtag 30. April für die Beantragung der Fördermittel zu spät gewählt ist. Viele Vereine benötigen die Fördermittel für ihre Projekte und Veranstaltungen früher. Mit der nach dem Stichtag einzurechnenden Bearbeitungsfrist werden die Fördermittel erst Anfang Juni ausgezahlt.

 

Der Stichtag für die Beantragung soll auf den 31. März vorverlegt werden.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister               

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