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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung des Weihnachtsmarktes in der Stadt Wernigerode (Weihnachtsmarktsatzung).

         

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Finanzielle Auswirkungen:  Ja

 

Mehreinnahmen in Höhe von ca. 3.000 Euro in der Buchungsstelle 2.8.1.02.4321000 (Standgebühren)

         

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Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates 078/2015 vom 10.12.2015 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Satzungsentwurf zur Gestaltung und zur Erhebung von Gebühren zum Wernigeröder Weihnachtsmarkt zu erstellen.

 

Nach zahlreichen inhaltlichen Diskussionen und Abstimmungen hat nunmehr die Verwaltung versucht, dieser Beauftragung gerecht zu werden. Ziele dieser Satzung sind eine transparente und praxisnahe Gebührengestaltung für die Standgebühren und verbindliche Vorgaben für die Gestaltung der Weihnachtsmarktstände. Ebenfalls kann die Satzung Grundlage für Verträge mit den Anbietern des Weihnachtsmarktes sein, welche eine längere Laufzeit haben (z. B. 3 oder 5 Jahre). Gleichzeitig soll die Satzung jedoch auch ausreichend Flexibilität für räumliche Veränderungen, für die weitere Entwicklung des Weihnachtsmarktes und zeitliche Anpassungen bei kalendarischen Besonderheiten bieten.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

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