Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wernigerode über das Erheben von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode (Kostenbeitragssatzung).     

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:


Gesamtkosten der Maßnahme:

8.297.683,84 €Gesamtaufwand/ Defizit in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und

                                      3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für Kinder

Aufwendungen:

5.436.799,84 €Aufwand/ Defizitanteil der Stadt Wernigerode in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und  3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für Kinder

Erträge: 

2.860.884,00 €Erträge aus Kostenbeiträgen in den Produkten 3.6.5.01.4321000 und

3.6.5.02.432100 inklusive der Mehreinnahmen von 333.000,00 € aus der vorliegenden Beschlussvorlage 

 

                   

Reduzieren

Begründung:

 

Das Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt ist zum 01.08.2013 in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten (GVBl. LSA Nr. 2/2013, S. 38 ff.). Mit Wirkung der Gesetzesänderung werden für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern mit dem gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen von der Stadt Wernigerode Kostenbeiträge festgelegt. Die Höhe der Kostenbeiträge darf für die Personensorgeberechtigen in der Höhe nicht den Eigenanteil der Stadt Wernigerode übersteigen. Um einem flexiblen Angebot von Betreuung zu entsprechen, ist der Kostenbeitrag für unterschiedliche Betreuungsbedarfe und für differenzierte Altersgruppen ermittelt worden. Grundlage dafür bildet die Kostenrechnung aller Tageseinrichtungen auf dem gemeindlichen Gebiet der Stadt Wernigerode.

 

In dieser Kostenrechnung sind die vom Land Sachsen-Anhalt angekündigten erhöhten Pauschalen der Zuweisungen für 2017 eingerechnet.

 

Der durchschnittliche Anteil, der durch die Stadt Wernigerode getragen wird, und die durchschnittlichen Kostenbeiträge für die Personensorgeberechtigten 2017 bilden sich wie folgt ab:

 

pro Betreuungsplatz

Durchschnittliches monatliches Aufwand/ Defizit

Summe

Durchschnittliches monatliches Defizit getragen durch die Stadt

Durchschnittlicher monatlicher Kostenbeitrag der Personensorgeberechtigten

Kinderkrippe

589,34 €

419,62 €

169,73 €

Kindergarten

367,64 €

228,94 €

138,70 €

Hort

156,79 €

 95,27 €

  61,52 €

 

Die vorgeschlagenen Kostenbeiträge liegen deutlich unter den 50 v.H. des Defizites, der als gemeindlicher Anteil an der Finanzierung eines Betreuungsplatzes mindestens aufzubringen ist.

 

Betreuungsplätze

 

Gesamtaufwand/

Defizit

getragen durch die Stadt Wernigerode

Anteil der Personensorgeberechtigten Kostenbeiträge

Kinderkrippe

3.240.206,87 €

2.307.050,87 €

933.156,00 €

Kindergarten

3.754.385,26 €

2.337.965,26 €

1.416.420,00 €

Hort

1.303.091,71 €

791.783,71 €

511.308.00 €

 

Die Gesamtbeträge der Kosten für die Stadt Wernigerode und für die Personensorgeberechtigten betragen im Kalenderjahr 2017:

 

8.297.683,84 €     100 %Gesamtdefizit in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung der Förderung von

                                           Kindern in Tageseinrichtungen und 3.6.5.02 eigene Tageseinrichtungen für

                                           Kinder

5.436.799,84 €       64 %Defizitanteil der Stadt Wernigerode in den Produkten 3.6.5.01 Verwaltung

                                           der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und 3.6.5.02 eigene

Tageseinrichtungen für Kinder

2.860.884,00 €       36 % Erträge aus Kostenbeiträgen in den Produkten 3.6.5.01.4321000 und

                                            3.6.5.02.432100

 

Die vorgeschlagenen Kostenbeiträge erfüllen die gesetzliche Vorgabe. Die Personensorgeberechtigten tragen im Durchschnitt 36 v.H. des verbleibenden Finanzbedarfes der Kosten für einen Betreuungsplatz auf dem gemeindlichen Gebiet, nach Abzug der Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Harz.

 

Das entspricht einem Anteil von 20 v.H. an den Gesamtkosten eines Betreuungsplatzes. Die Stadt Wernigerode beteiligt sich zu 64 v. H. an den Kosten des verbleibenden Defizits.

 

Die Stadt Wernigerode erhebt gemäß § 13 Abs.2 des KiFöG LSA und § 1 Abs.1 des KAG LSA für die Betreuung von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Stadt Wernigerode einheitliche Kostenbeiträge. Veränderungen in den Kostenbeiträgen treffen somit für die Personensorgeberechtigten in kommunalen und in freien Trägerschaften zu.

 

Ausgehend von den differenzierten in der Kostenrechnung detailliert erfassten Betreuungsbedarfen werden ab 01.01.2017 folgende Kostenbeiträge vorgeschlagen:


Kinderkrippe

 

 

Betreuungsstunden

bisheriger Kostenbeitrag

pro Monat in Euro

neuer

Kostenbeitrag

pro Monat in Euro

 

bis 5 Stunden täglich/

30 Wochenstunden

105 

110

 

bis 7 Stunden täglich/

35 Wochenstunden

133 

150

 

bis 8 Stunden täglich/

40 Wochenstunden

147 

168

 

bis 9 Stunden täglich/

45 Wochenstunden

169 

196

 

bis 10 Stunden täglich/

50 Wochenstunden

191 

225

 

Je zusätzliche Stunde ab 10 Stunden

 

30

 

 

 

Kindergarten

 

 

Betreuungsstunden

bisheriger Kostenbeitrag

pro Monat in Euro

neuer

Kostenbeitrag

pro Monat in Euro

 

bis 5 Stunden täglich/

30 Wochenstunden

73

77

 

bis 7 Stunden täglich/

35 Wochenstunden

100

111

 

bis 8 Stunden täglich/

40 Wochenstunden

 

114

 

128

 

bis 9 Stunden täglich/

45 Wochenstunden

128

144

 

bis 10 Stunden täglich/

50 Wochenstunden

144

163

 

Je zusätzliche Stunde ab 10 Stunden

 

20

 

 


Hort

 

 

Betreuungsstunden

bisheriger

Kostenbeitrag

pro Monat

neuer

Kostenbeitrag

pro Monat in Euro

 

Frühhort im Einzelvertrag

bis zu 2 h täglich/

10 Wochenstunden

 

 

6,00 €

11

 

Hort an der Freien Grundschule

 

bis zu 6 h täglich/

30 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/ 50 Wochenstunden in der Ferienzeit

 

70

Regelhort

 

bis zu 5 h täglich/

25 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/50 Wochenstunden in der Ferienzeit

 

 

 

 

48,00 €

62

 

Hort an der Ganztagsgrundschule Stadtfeld

 

bis zu 4 h täglich/ 20 Wochenstunden Schulzeit inklusive 10 h täglich/ 50 Wochenstunden in der Ferienzeit

27,00 € zuzüglich pro Woche 5,25 €

50

 

Gastkind- Ferienbetreuung

 

 bis zu 10 h täglich/ 50 Wochenstunden als Einzelvertrag im Rahmen freier Kapazitäten

pro Woche 15,00 €

25

 

Bei einem nachgewiesenen Bedarf können neben allen angebotenen Betreuungsumfängen auch Ausnahmeregelungen im Einzelfall getroffen werden.

 

 

Folgende Förderungen behalten gemäß KiFöG LSA für Familien ab dem 01.01.2017 ihre Gültigkeit:

 

Gemäß §13 Abs.4 KiFöG LSA begrenzt sich für Familien mit einem Kindergeldanspruch für zwei und mehr Kinder, die gleichzeitig in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen gefördert und betreut werden, der gesamte Kostenbeitrag auf 160 v.H. des Kostenbeitrages des ältesten Kindes (ausgenommen schulpflichtige Kinder). Für Familien mit mehreren Kindern ergibt sich daraus eine deutliche Begrenzung der finanziellen monatlichen Belastung.

 

Maximale Kostenbeiträge für Familien mit mehreren Kindern gem. § 13 Abs. 4 KiFöG LSA:

 

Betreuungs-umfang

ältestes Kind Kinderkrippe

 

2. Kind der Familie

weitere Kinder

ältestes Kind

Kindergarten

 

2. Kind der

Familie

 

weitere Kinder

bis zu 5h

110 €

66 €

0 €

77 €

46 €

0 €

bis zu 7 h

150 €

90 €

0 €

111 €

67 €

0 €

bis zu 8 h

168 €

100 €

0 €

128 €

77 €

0 €

bis zu 9 h

196 €

118 €

0 €

144 €

86 €

0 €

bis zu 10 h

225 €

135 €

0 €

163 €

98 €

0 €

 

Zusätzlich zur oben genannten Förderung der Familien gemäß §13 Abs.4 KiFöG LSA erhebt die Stadt Wernigerode bei gleichzeitiger Betreuung von weiteren Kindern der Familie in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege für ein schulpflichtiges Kind pro Familie den Kostenbeitrag in Höhe von
50 v.H. des Hortbeitrages.

 

Bei der Bewertung ist zu beachten, dass seit dem 01.01.2014 die Kostenbeiträge stabil waren und eine entsprechende Erhöhung der Kosten zu berücksichtigen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister         

nach oben