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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Räumlichkeiten der Stadt Wernigerode.

     

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Finanzielle Auswirkungen: keine      

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Begründung:

 

Mit Beschluss 041/2013 wurde die Erhöhung der Nutzungsentgelte für das Anmieten von städtischen Räumlichkeiten zum 01.01.2014 beschlossen.


Bei den Nutzungsentgelten handelt es sich um privatrechtliche Entgelte. Die hierzu abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Privatrecht.


Damit durch die Umsatzbesteuerung nach Anwendung des § 2b UStG nicht weniger Einnahmen erzielt werden, sollte der vorgeschlagene Paragraf in die Entgeltordnung aufgenommen werden.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                     

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