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Beratungsfolge

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  1. Der Flächennutzungsplan des Ortsteiles Schierke in der Fassung vom 19.07.2006 und der Fassung der 1. Änderung vom 26.08.2013 wird nach § 1 Abs. 3 i. V. m. §§ 2 Abs. 1 und 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Natürlich.Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ (Beschlussvorlage Nr. 090/2015) geändert. 

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

        

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Finanzielle Auswirkungen:

ja

Planungskosten für die F-Planvorentwurfs- und -entwurfsbearbeitung

inklusive Umweltbericht gemäß HOAI – ca. 28.500,00 €

          

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Begründung:

Der Flächennutzungsplan der seinerzeit selbstständigen Gemeinde Schierke wurde mit der Veröffentlichung am 19.07.2006 im Amtsblatt des Landkreises Wernigerode rechtskräftig. Nach der Eingemeindung Schierkes zur Stadt Wernigerode zum 01.07.2009 wurde der Flächennutzungsplan im 1. Änderungsverfahren den Anforderungen aus dem Ortsentwicklungskonzept und aktueller Entwicklungen angepasst. Diese 1. Änderung trat mit ihrer Veröffentlichung am 24.08.2013 im Amtsblatt der Stadt Wernigerode in Kraft.

Nach Fertigstellung des Konzept-Masterplanes für das Projekt „Natürlich.Schierke“ als Ganzjahreserlebnisbereich zwischen der Ortslage Schierke (Parkhaus „Am Winterbergtor“), dem Großen und dem Kleinen Winterberg sowie der Landesgrenze zu Niedersachsen (Loipenhaus) und der Konkretisierung der Planung durch die Investitionsabsichten des Vorhabens „Natürlich-Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ ergibt sich das Planänderungserfordernis für den Flächennutzungsplan erneut. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeitig als Fläche für Wald dar. Das geplante Konzept beinhaltet auf dieser Fläche den Bau einer Seilbahn mit Stations- und Funktionsgebäuden, Skipisten mit Beschneiungsanlage und Naturspeichersee, Infrastrukturmaßnahmen sowie Service- und Gastronomiegebäude. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Verwirklichung der genannten Vorhaben ist diese Art der Flächennutzung über das 2. Änderungsverfahren in den Flächennutzungsplan einzuarbeiten. Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Natürlich.Schierke Wander- und Skigebiet Winterberg“ geschaffen.

Der Beschluss dient der Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierkes für die Schritte der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

In der Auswertung dieses Verfahrensschrittes wird dann der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung erarbeitet, der dann nach Beschluss erneut der Bürger- und Behördenbeteiligung unterzogen wird.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Vorentwurf der 2. Änderung des FNP Schierke in der Fassung vom 30.10.2015

(Planzeichnung inklusive Begründung und Umwelt-Vorprüfung)          

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