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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wernigerode zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Ilse/Holtemme“ und „Großer Graben“.

                    

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Einnahmen der Stadt Wernigerode durch die Umlagesatzung betragen ca. 70.000,00 € im Jahr

(HHST 5.5.2.01.4481000   50.000,00 €  und HHST 5.5.2.01.4487000   20.000,00 €).

                     

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Begründung:

Die Ausgaben der Stadt Wernigerode für die Gewässerunterhaltung durch beide Verbände betragen, aufgrund der Mitgliedschaft der Stadt Wernigerode in den Unterhaltungsverbänden, ca. 135.000,00 € im Jahr. Diese Kosten ergeben sich aus den von den Unterhaltungsverbänden errechneten und beschlossenen Flächen- und Erschwernisbeitragssätzen.

Die Städte und Gemeinden haben als Verbandsmitglieder der Unterhaltungsverbände laut Wassergesetz LSA die Möglichkeit, die an die Unterhaltungsverbände geleisteten Verbandsbeiträge über Satzung auf die einzelnen Grundstückseigentümer im Gemarkungsgebiet umzulegen.

Die Aktualisierung der Umlagesatzung ist notwendig, um die rechtliche Grundlage für die Beitragserhebung für 2013 und 2014 zu erlangen.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

Satzung                  

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