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Beratungsfolge

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  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 08.12.2014 wird mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

            

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Finanzielle Auswirkungen:

Ja, Planungskosten Bebauungsplan inklusiver notwendiger Gutachten

             

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Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 26.09.2013 wurde das Neuaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ mit integrierter örtlicher Bauvorschrift förmlich eingeleitet. Das Neuaufstellungsverfahren zu dem seit dem 05.09.1994 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02 „Industrie- und Gewerbepark Nord-West“ wurde notwendig, da sich in der Zwischenzeit durch angesiedelte Investoren u. a. veränderte Bauflächenzuschnitte ergaben, die durch die bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen nicht abgedeckt werden konnten. So ergaben sich Verschiebungen von Baugrenzen und Grünzügen, Veränderungen von Höhenfestsetzungen für bauliche Anlagen sowie die Einarbeitung des Trassenverlaufs der Westanbindung. Mit dem Neuaufstellungsverfahren sollen einerseits die Festsetzungen an den tatsächlichen Bestand angepasst und die in der Vergangenheit durch die Baugenehmigungsbehörden erteilten Befreiungs- und Ausnahmegenehmigungen eingearbeitet werden. Des Weiteren wurde der Geltungsbereich im Nordosten um ca. 4,2 ha erweitert, um durch die Verschiebung der Grünzonen eine zusammenhängende Grünfläche als Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt bereitzustellen.

 

Der mit dem o. g. Stadtratsbeschluss vom 26.09.2013 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligte Vorentwurf i. d. F. vom 23.08.2013 hat vom 09.10.2013 bis einschließlich 01.11.2013 zu jedermanns Einsicht in den Diensträumen ausgelegen. Ein Stadtrat sowie die seinerzeitige Fraktion SPD/Grüne haben eine Stellungnahme abgegeben, die in die Abwägungstabelle (Anlage 1) unter der Ziffer 37 in die Auswertung aufgenommen wurde. Die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zum Vorentwurf sind ebenfalls in der Abwägungstabelle von Ziffer 1 bis 36 aufgeführt.

 

Mit Abgabe der Stellungnahmen wurde eine Überarbeitung des Schallschutzgutachtens, insbesondere siehe Hinweise unter Abwägungspunkt Nr. 3.1 – 3.11 o. g. Anlage, notwendig.

 

Des Weiteren wurde aufgrund der Stellungnahme Nr. 3.19 eine Baugrunderkundung/ Kontaminationsuntersuchung bezüglich der Abklärung möglicher Arsenbelastung notwendig.

 

Die eingearbeiteten Änderungen sind in der Entwurfsfassung vom 08.12.2014 farblich hervorgehoben.

 

Die vorliegende Entwurfsfassung wird nach Billigung zur nochmaligen Abstimmung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange übergeben. Gleichfalls erhalten die Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage

- Auswertung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungstabelle)

- Planzeichnung und textliche Festsetzungen

- Begründung und Umweltbericht

- Bericht schalltechnische Untersuchungen (auszugsweise)            

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