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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Nutzungsordnung Sportstätten der Stadt Wernigerode.

                   

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Finanzielle Auswirkungen:                            nein

                     

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Begründung:

 

Die aktuelle Benutzungsordnung Sportstätten stammt aus dem Jahre 1992. In der Zwischenzeit haben sich rechtliche Veränderungen sowie Veränderungen des Eigentums – und Besitzverhältnisses von Wernigeröder Sportstätten ergeben.

 

In den letzten 20 Jahren veränderte sich ebenfalls das Nutzungsverhalten der Sportvereine in Wernigerode. Einige neue Sportarten entwickelten sich in Wernigerode, wie beispielsweise der Floorball oder das Cheerleading, was große Auswirkungen auf die Hallenvergabe hatte.

 

Bei der neuen Nutzungsordnung handelt es sich daher um eine komplette Neufassung. Diese berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen im Sportbereich und schafft gute Bedingungen für die Sportstättennutzung in der Stadt Wernigerode.

 

Zusätzlich zur Nutzungsordnung Sportstätten werden derzeit die Entgelt- und Hallenordnung überarbeitet.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                     

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