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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt

1.  eine überplanmäßige Aufwendung in der Buchungsstelle 1.1.1. 09.5012 000 (Personalangelegenheiten) in Höhe von 100.000,00 € sowie

 

2.  die Umbuchung für Kosten für Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen in Höhe von 62.097,49 € als überplanmäßige Aufwendung in die Buchungsstelle 3.6.5.02. 5291 000 (Tageseinrichtungen für Kinder).

            

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Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtkosten der Maßnahme: 162.100,00 €

 

Kostendeckung: aus der Buchungsstelle 5.3.5.01.4651 000 (Gewinnabführung Stadtwerke)

           

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Begründung:

 

In der Buchungsstelle 1.1.1. 09.5012 000 (Personalangelegenheiten) hatte die Stadtverwaltung in der Haushaltssatzung 26.201.100,00 € für Personalkosten angesetzt. Hierin einkalkuliert war eine Personalkostenerhöhung von 1,5 % ab dem 01.03.14 (d.h. 1,25 % für das gesamte Jahr), somit betrug der Ausgangswert 25.873.586,00 €. Tatsächlich hatten die Tarifverhandlungen ein Ergebnis, wonach eine 3 %ige Lohnerhöhung (d.h. 2,5 % für das gesamte Jahr) vereinbart wurde. Hierdurch ergab sich im Planansatz eine Deckungslücke von rund 320.000,00 €.

 

Durch Kosteneinsparungen z.B. auf Grund Langzeiterkrankungen, Stundenreduzierungen oder vorübergehender unbesetzter Stellen reduzierte sich die Deckungslücke mit Stand Bezügeberechnung Oktober auf rund 160.000,00 € für Personalaufwendungen im weiteren Sinne. Eine Präzisierung der Deckungslücke lässt sich erst mit der Bezügeberechnung Ende November feststellen und ließ daher eine frühzeitige Beteiligung mit genauen Angaben des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Hauptausschusses nicht zu.

 

Eine Erstinformation wurde bereits am 22.10.14 im Hauptausschuss gegeben, der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wird am 20.11.14 sowie der Hauptausschuss am 26.11.14 über den aktuellen Stand informiert.

Insofern handelt es sich bei der überplanmäßigen Aufwendung in der Buchungsstelle
1.1.1. 09.5012 000 (Personalangelegenheiten) um einen Vorratsbeschluss, der von einer Maximalhöhe ausgeht.

 

 

Aus dem Personalkostenbudget sind Aufwendungen für Zeitarbeit in Höhe von insgesamt 62.097,49,00 € gebucht worden, die formal dem Amt 50 zuzuordnen sind und nachträglich umgebucht werden müssen.

 

Diese Kosten fielen an für von Zeitarbeitsfirmen vermittelte vorübergehend eingesetzte Erzieherinnen, da der freie Arbeitsmarkt zeitweise keine Fachkräfte bereit hielt, die Kinderbetreuung jedoch abgesichert werden musste.

 

Die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsfirma wurde auf ein Minimum beschränkt und nur dort angewendet, wo vorhandene Mitarbeiterinnen trotz Mehrstunden den Bedarf nicht mehr ausgleichen konnten. Mit der arbeitsvertraglichen Bindung von jungen, ausgelernten Erzieherinnen ab dem 01.08.2014 konnte die Zusammenarbeit mit den Zeitarbeitsfirmen endgültig beendet werden. Der Personalrat war zu jeder Zeit informiert.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, weil eine Rechtsverpflichtung zur Zahlung der Löhne und Gehälter besteht. Als Deckungsquelle stehen Erträge aus der Buchungsstelle 5.3.5.01.4651 000 (Gewinnabführung Stadtwerke) zur Verfügung.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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