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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Parkgebührensatzung der Stadt

Wernigerode.

                      

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Finanzielle Auswirkungen: ja

           

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Gegenstand der Vorlage:

Gegenstand der Vorlage:

Parkgebührensatzung

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Begründung:

Mit der Eröffnung des „Parkhauses am Winterbergtor“ in Schierke, gilt dort die am 18. September 2014 durch den Stadtrat beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung. Diese regelt, dass die Nutzer mit einem Pkw für die 1. bis einschl. 8. Stunde des Parkens, jeweils 1 Euro entrichten sollen. Somit entsteht eine Tagesparkgebühr von 8 Euro. Derzeit ist für die öffentlichen Parkplätze in Schierke noch die bisherige Parkgebührensatzung der Stadt Wernigerode gültig, welche eine Tagesparkgebühr von 5 Euro regelt. Um im Ortsteil Schierke eine Differenz der Tagesparkgebühren zu vermeiden, hat sich der Ordnungsausschuss in seiner Sitzung am 14. Oktober 2014 einstimmig für eine Angleichung der Parkgebührensatzung im Ortsteil Schierke an die Benutzungs- und Entgeltordnung des „Parkhauses am Winterbergtor“ ausgesprochen.

 

Auf Grund der Änderung des Nutzerkreises für den öffentlichen Parkplatz am Thälchen (u. a. nur noch Fahrzeuge mit mehr als 2 Metern Gesamthöhe, Reisebusse, Wohnmobile) können derzeit noch keine konkreten finanziellen Auswirkungen im Sinne einer Änderung der Einnahmesituation kalkuliert bzw. beziffert werden.

 

Unterschrift André Weber.jpg

André Weber

Ausschussvorsitzender

             

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