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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wernigerode.         

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 139.000,00 € Erträge im Produkt 5.5.3.01 aus dem Konto Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4321000 bei Annahme gleicher Bestattungszahlen.

        

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Begründung:

 

Die derzeit geltende Friedhofsgebührensatzung in der Form der 4. Änderungssatzung vom 09.04.2013 bedarf einer Neufassung, welche mit dieser Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Durch die Verlängerungen des Kalkulationszeitraumes in den letzten Jahren wurde mehrfach eine Gebührenerhöhung vermieden.

 

Das Bestattungsaufkommen auf dem städtischen Friedhof „Am Eichberg“ hat sich in den letzten Jahren stabilisiert.

 

Durch das Fachamt und das Amt 20 wurde die Kostenrechnung für das Jahr 2012 vollständig durchgeführt. Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes beträgt demnach ca. 52,23%.

 

Die Ursachen für den nach wie vor niedrigen Kostendeckungsgrad liegen auch weiterhin in der geringen Inanspruchnahme der teuren Bestattungsformen (Erdbestattungen und Wahlgrabstätten) zugunsten der preisgünstigeren Bestattungsformen (Urnengemeinschaftsgrabstätten). Die Bereitschaft und auch die finanziellen Möglichkeiten der Bürger für die Beisetzung ihrer Angehörigen viel Geld auszugeben, ist weiterhin rückläufig. Eine maßvolle Erhöhung des Deckungsgrades auf Grundlage der Kostenrechnung von 2012 auf 100% liegt als Entwurf vor.

 

Mit der Einführung der Doppik bekommen wir eine echte Kostenklarheit. Mit der Kostenkalkulation wird ein Entwurf unterbreitet, der eine Gebührenerhöhung von ca. 25% vorsieht. Das entspricht einer jährlichen Steigerung (seit 2006) um ca. 3,5%. Dies würde zu einer 100%igen Kostendeckung führen, sofern man von der bisher praktizierten und auch weiterhin vorgesehenen nur 75%igen Umlegung der Kosten für die Rahmenanlage auf die Nutzer absieht.

 

Das Kostensenkungsprogramm von 2007 wurde umgesetzt, wobei allerdings die Auswirkungen unserer Bemühungen, wie z.B. die Außerdienststellung von Friedhofsflächen erst langfristig wirksam werden (ca. 30 Jahre, aber nicht abschließend zu beurteilen).

 

Das Kostensenkungsprogramm beinhaltete Maßnahmen wie:

Personalkostenreduzierung, Sachkostensenkung, Reduzierung der Saisonbepflanzung, Aufhebung der Grabpflegeverträge, Auslaufen der Grabfelder mit schwieriger topografischer Lage, Außerdienst-stellung von Friedhofsflächen (Waldteil), Erhöhung der Attraktivität des Friedhofes.

 

Der städtische Friedhof „Am Eichberg“ wird dennoch teuer bleiben, da auf Grund seiner topografischen Lage, seiner geologischen Strukturen und seines hohen Baumbestandes erhöhte Aufwendungen notwendig sind. Er hat ein Wegesystem von 18 km Länge in zumeist steilen Hanglagen, was auch weiterhin hohe Kosten für die Wegeinstandsetzung zur Folge hat sowie eine überdurchschnittliche Belastung unserer Technik darstellt.

 

Die Kommunalaufsicht duldet keinen weiteren Aufschub mehr und fordert eine neue Gebührenkalkulation mit einem 100%igen Kostendeckungsgrad. Das bedeutet, dass die Stadt Wernigerode die Friedhofsgebühren dringend anpassen muss, da die Kommunalaufsicht auf die unbedingte gesetzliche Kostendeckungspflicht verweist.

 

Da wir alle erkennbaren Möglichkeiten der Kostensenkung weitestgehend ausgeschöpft haben, konzentriert sich unser Augenmerk auf die Erhöhung der Einnahmen und die Erweiterung unseres Angebotes an neuen Bestattungsformen.

 

Auf dem städtischen Friedhof „Am Eichberg“ sind 2 neue Bestattungsformen eingerichtet worden. Die neuen Bestattungsformen sind Urnenbeisetzungen in der Urnengemeinschaftsanlage „Im Buchenhain“ und „Im Eichenhain“. Da hierfür noch keine konkreten Kalkulationen durchgeführt werden können, wurden die Herstellungs- bzw. Neugestaltungskosten zu Grunde gelegt. Deshalb sind hierfür höhere Gebühren anzusetzen.

 

Die Friedhofsgebührensatzung sollte im Zusammenhang mit der Friedhofssatzung beschlossen werden, da beide Satzungen einander bedingen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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