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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Wernigerode.

           

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Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Friedhofsgebührensatzung     

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Begründung:

Die derzeit geltende Friedhofssatzung in der Form der 1. Änderungssatzung vom 09.11.2009 bedarf einer Neufassung, welche mit dieser Vorlage dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

In den vorgeschlagenen Veränderungen werden für den Bürger aktualisierte, leichter verständliche Formulierungen vorgelegt. Alte Begrifflichkeiten wie z.B. „vollbürtig“ werden abgeschafft. Die Leichenhalle wird in Zukunft Kühlhalle genannt.

 

Mit der neuen Friedhofssatzung ist es in Zukunft möglich, dass jeder, der den Wunsch hat sich auf den städtischen Friedhöfen bestatten zu lassen, egal wo er seinen letzten Wohnsitz hatte, dies tun kann. Neu ist auch, dass eine Wahlgrabstätte schon zu Lebzeiten erworben werden kann.

 

Toleranter soll mit zulässigen Materialien für die Grabmalgestaltung, vor allem bei künstlerisch anspruchsvollen Objekten, umgegangen werden.

 

Geregelt wird die Zuständigkeit für Ehrengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen.

 

Dem Wandel der Bestattungskultur und den Wünschen der Bürger entsprechend, werden neue Bestattungsformen auf Urnengemeinschaftsgrabstätten angeboten. Dabei wurde Wert auf die Einarbeitung der neuen Bestattungsformen und die genaue Definition der verschiedenen Urnengemeinschaftsgrabstätten gelegt.

 

Mit diesem erweiterten Angebot an Urnenbeisetzungen wird den Bürgern eine große Auswahl an Möglichkeiten zur Beisetzung ihrer Verstorbenen gegeben. Eine individuelle Form der Trauerbewältigung wird damit besser ermöglicht.

 

Die Vielzahl der Angebote hebt die städtischen Friedhöfe von anderen derartigen Einrichtungen in der Region ab.

 

Die Friedhofssatzung sollte im Zusammenhang mit der Friedhofsgebührensatzung beschlossen werden, da beide Satzungen einander bedingen.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister           

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