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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

                                 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja

Haushaltsplan 2014

 

 

 

       

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Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Wernigerode

                  

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Begründung:

Mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalts vom 22.03.2006 hat der Gesetzesgeber den Schritt von der herkömmlichen kameralen Bereitstellung der Ausgabenermächtigungen (Inputsteuerung) zur ressourcenneutralen Darstellung vollzogen.

 

Durch die Vorlage der Haushaltssatzung für den Stadtrat wird die politische Diskussion und Abwägung der für die Aufgabenerfüllung bereitzustellenden finanziellen Erträge und Aufwendungen eingeleitet und kann in den Fachausschüssen vertieft werden.

 

Wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan (§ 93 in Verbindung mit § 92, Abs. Nr. 1 GO LSA). Er besteht aus dem:

 

1. Ergebnisplan

Dieser ist mit Erträgen von 56.443.400 Euro und Aufwendungen in dieser Höhe ausgeglichen.

 

2. Finanzplan

Er weist Einzahlungen in Höhe von 58.649.800 Euro und Auszahlungen in Höhe von 58.651,600 und

einen negativen Zahlungssaldo von 2.200 Euro der Verwaltungstätigkeit aus.

Dieser entsteht aus der negativen Zahllast bei der Umsatzsteuer. Die Stadt gleicht dies durch die Liquiditätsreserve aus.

 

Der Finanzplan zeigt die Einzahlungen und Auszahlungen aus der geplanten Investitionstätigkeit auf. Für die Finanzierung der Investitionen stehen aus Fördermitteln und anderen Einnahmen 18.154.300 Euro zur Verfügung. Auszahlungen für Investitionen sind in Höhe 22.274.000 Euro erforderlich. Damit ergibt sich eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.119.700 Euro die in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzt wird. Nach Abzug der Tilgungen in Höhe von 1.600.800 Euro ergibt sich eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 2.518.900 Euro.

 

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B bleiben unverändert Der Gewerbesteuerhebesatz sinkt auf 430 v. H. für 2014 ab. Die Auswirkungen auf die Gewerbesteuererträge sind eingerechnet.

 

Der Ergebnishaushalt ist in fünf Budgetbereiche unterteilt und integriert die Budgetbereiche mit Ihren Produkten und Zielen.

 

Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen und entspricht damit dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs.

 

Auf die Einrichtung von finanziellen Abschreibungen kann für einen Übergangszeitraum verzichtet werden. Hierzu ist die Erfolgsbilanz zu erstellen.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

                

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