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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.      Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum 2. Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke vorgebrachten Stellungnahmen, wie in Anlage 2 tabellarisch dargestellt, berücksichtigt/nicht berücksichtigt.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Schierke in der vorliegenden Genehmigungsfassung vom 14.06.2013 (Feststellungsbeschluss). Die Begründung mit Umweltbericht ist dem Flächennutzungsplan gemäß § 5 abs. 5 BauGB beigefügt

 

3.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke die Genehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.  

                       

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

               

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Begründung:

Der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 19.07.2012 in öffentlicher Sitzung gefasst. Ziel der 1. Änderung des FNP ist die Anpassung des Planes an die Ziele des Ortsentwicklungskonzeptes, insbesondere die Grundlage für das Baurecht für das Parkhaus am Winterberg zu schaffen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde als öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 07.08. bis einschließlich 07.09.2012 durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, fand im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 24.08.2012 statt. In Auswertung, der in den frühzeitigen Beteiligungen vorgebrachten Forderungen, Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurde der 1. Entwurf der 1. Änderung des FNP für den Ortsteil Schierke erarbeitet. Dieser wurde im Zeitraum vom 02.01.2013 bis 04.02.2013 öffentlich ausgelegt. Die Behördenbeteiligung fand vom 12.12.2012 bis 01.02.2013 statt.

Durch zwischenzeitliche Planungsänderungen für das Parkhaus am Winterberg machten sich wesentliche Änderungen und Ergänzungen für die Planungsunterlagen der 1. Änderung des FNP Schierke erforderlich, sodass ein 2. Entwurf erstellt wurde und eine erneute öffentliche Auslegung (06.05. bis 24.05.2013) sowie die erneute Beteiligung der von den Änderungen berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (24.04. bis 24.05.2013) erfolgen musste.

Die zum 2. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden, wie in Anlage 2 dargelegt, in den Abwägungsprozess eingestellt und gemäß § 1 Abs. 7 BauGB behandelt.

Entsprechend dem Abwägungsergebnis (vgl. Anlage 2) wurden nur noch geringfügige, die Grundsätze der Planung nicht berührende Ergänzungen und redaktionelle Änderungen in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. In der Planzeichnung wurden keine Änderungen mehr vorgenommen.

Der Plan hat somit eine Planreife erreicht, die es erlaubt, die Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Mit dieser Vorlage wird der FNP in der endgültigen Fassung (Genehmigungsfassung) mit Stand 14.06.2013 einschließlich Begründung und Umweltbericht dem Stadtrat zum Feststellungsbeschluss vorgelegt. Nach erfolgtem Feststellungsbeschluss soll der Plan unverzüglich dem Landkreis Harz/Bauordnungsamt zur Genehmigung vorgelegt werden.

Nach der Genehmigung durch den Landkreis Harz ist die erforderliche Ausfertigungsfassung des Planes zu erstellen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Wernigerode (voraussichtlich 08/2013) tritt die 1. Änderung des FNP Schierke in Kraft.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

1. Genehmigungsfassung 1. Änderung des FNP Schierke

    (Planzeichnung mit Begründung inkl. Umweltbericht)

2. Abwägungstabelle über alle eingegangenen Stellungnahmen

    zum 2. Entwurf der 1. Änderung des FNP Schierke

 

              

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