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Beratungsfolge

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Der Stadtrat entsendet Herrn Roman Müller in den Aufsichtsrat der Brockenhaus GmbH.

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Gesamtkosten der Maßnahme: keine 

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Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Brockenhaus GmbH

 

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Die Stadt Wernigerode hat gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Brockenhaus GmbH zwei Sitze im Aufsichtsrat.

Nach § 119 GO LSA vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Unternehmen (hier Aufsichtsrat) in einer Rechtsform des Privatrechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist; er kann einen Beamten oder Arbeitnehmer der Gemeinde mit seiner Vertretung beauftragen.

 

Der Oberbürgermeister entsendet gem. § 119 GO LSA Frau Silvia Lisowski, Amtsleiterinr Schule, Kultur und Sport, als Vertreter des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat.

 

Eine wesentliche Aufgabe der Brockenhaus GmbH ist mittelfristig die Neugestaltung der derzeitigen musealen Ausstellungsbereiche. Durch die Entsendung von Frau Silvia Lisowski in den Aufsichtsrat, wird eine fachkundige Unterstützung der Gesellschaft glich.

 

Die Gemeinde kann weitere Vertreter (hier ein weiteres Aufsichtsratsmitglied) entsenden, die über die jeweils notwendige wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen sollen. Nach § 44 Abs. (3) Satz 12 GO LSA, entscheidet der Stadtrat über die Bestellung bzw. Abberufung von weiteren Vertretern in Eigengesellschaften oder Beteiligungen.

 

Das Brockenhaus mit seiner herausragenden Bedeutung soll in das strategische Marketing der Tourismus GmbH Wernigerode miteingebunden werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich Herrn Roman Müller, stellvertretender Geschäftsführer der Tourismus GmbH, in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Gaffert

Oberbürgermeister 

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