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Beratungsfolge

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Der Stadtrat von Wernigerode beschließt den Erwerb des Geschäftsanteiles vom Landkreis Harz an der Brockenhaus GmbH mit Sitz in Wernigerode, Lindenallee 35 durch die Stadt Wernigerode.

 

Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister bei Vorliegen eines Angebotes der Harzsparkasse diesen Geschäftsanteil ebenfalls zu erwerben.

    

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Gesamtkosten der Maßnahme:

Ausgaben:              6.500 EUR für Geschäftsanteil

                            1.200 EUR für Notarkosten   

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Erwerb eines Geschäftsanteiles der Brockenhaus GmbH

     

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Nach § 116 GO LSA dürfen sich Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts beteiligen, wenn ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt und die wirtschaftlichen Betätigungen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.

 

Durch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung ist sicherzustellen, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird und die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens erhält.

 

Der öffentliche Zweck des Unternehmens wird durch die bereits 1999 gegründete gemeinnützige GmbH erfüllt. Der Gesellschaftsvertrag sichert die Aufgabenerfüllung des Unternehmens und die Stadt Wernigerode wird  einen angemessenen Einfluss im Aufsichtsrat (2 Sitze) erhalten.

 

Die Leistungsfähigkeit der Stadt Wernigerode wird durch diese Beteiligung nicht eingeschränkt. Neben den Erwerbskosten bestehen keine weiteren Einzahlungsverpflichtungen.

 

Die Stadt Wernigerode wird sich auch nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichten. Aus der Gesellschafterfunktion heraus ist die Stadt Wernigerode somit nicht verpflichtet Zuschüsse oder Verlustausgleiche zu leisten.

 

Nach § 119 GO LSA vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Unternehmen (hier Aufsichtsrat) in einer Rechtsform des Privatrechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist; er kann einen Beamten oder Arbeitnehmer der Gemeinde mit seiner Vertretung beauftragen.

 

Die Gemeinde kann weitere Vertreter (hier ein weiteres Aufsichtsratsmitglied) entsenden, die über die jeweils notwendige wirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen sollen. Nach § 44 Abs. (3) Satz 12 GO LSA, entscheidet der Stadtrat über die Bestellung bzw. Abberufung von weiteren Vertretern in Eigengesellschaften oder Beteiligungen.

 

 

Die Brockenhaus GmbH mit Sitz in Wernigerode, Lindenallee 35 wurde am 22. Dezember 1999 gegründet. Das Stammkapital beträgt 25 TEUR. Die Geschäftsanteile sind bisher wie folgt aufgeteilt:

 

Land Sachsen-Anhalt                            Geschäftsanteil Nr. 1 von 16.000 EUR (64 %)

Landkreis Harz                                          Geschäftsanteil Nr. 2 von   6.500 EUR (26 %)

Harzsparkasse                                          Geschäftsanteil Nr. 3 von   2.500 EUR (10 %)

 

In der Gesellschafterversammlung ist Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt das Ministerium für Finanzen. Der Landkreis Harz wird durch den Landrat und die Harzsparkasse durch den Vorstand vertreten. Beide können, entsprechend der gesetzlichen Regelungen, Vertreter senden.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Mitgliedern:

 

- 3 Mitglieder vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

- 1 Mitglied vom Ministerium der Finanzen

- 2 Mitglieder Landkreis Harz (bisher), Landrat (oder dessen Vertreter) sowie ein weiteres Mitglied

- 1 Vertreter der Harzsparkasse

 

Zweck des Unternehmens sind die Betreibung des Brockenhauses als Nationalparkhaus und die Betreibung von Informationsstellen im Nationalpark Hochharz und die Information der Besucher durch eine Ausstellung im Brockenhaus und durch Ausstellungen in den Informationsstellen.

 

Die Gesellschaft ist gemeinnützig. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

 

 

Das Brockenhaus hat eine herausragende touristische Bedeutung und bietet auf vier Etagen bzw. rund 800 Quadratmetern eine Brockenausstellung zu fast jedem denkbaren Thema dieses geschichtsträchtigen Berges an. Jährlich nehmen ca. 60.000 Ausstellungsbesucherinnen und -besucher selbstständig oder in geführten Gruppen das Bildungsangebot des Brockenhauses in Anspruch. Ein kleines Café und ein Museumsshop ergänzen das Serviceangebot.

 

Die Bilanzsumme der Gesellschaft betrug 355 TEUR*. Das Eigenkapital hatte eine Höhe von 328 TEUR*, davon 261 TEUR* Gewinnrücklagen. In den letzten fünf Jahren, wurde ein durchschnittlicher Jahresüberschuss von 15 TEUR erwirtschaftet. Der Umsatz beträgt ca. 500 TEUR jährlich. Die Gesellschaft hat keine Kreditverbindlichkeiten. *(Angaben Abschluss 2011, Quelle. Bundesanzeiger)

 

Der Brocken hat jährlich ca. 1,2 Millionen Besucher. Wesentliche Ausgangspunkte der Besucher befinden sich auf der „touristischen Achse“ Wernigerode – Schierke – Brocken - Ilsenburg.

 

Durch die Gesellschafterfunktion und aktive Mitgliedschaft der Stadt Wernigerode im Aufsichtsrat wird die Zusammenarbeit der Partner Nationalpark, HSB, Brockengastronomie und Nationalparkhaus intensiver unterstützt und gefördert.

 

Die Stadt Wernigerode steht zudem in der besonderen Verantwortung, den Nationalparkgedanken und dessen öffentliche Wahrnehmung im eigenen Wirkungskreis und in der touristischen Herausstellung der Region Harz zu fördern.

 

Die territoriale Zugehörigkeit und die geschichtliche Entwicklung - vom Brocken in der Grafschaft Wernigerode, der 200 jährigen Tourismusentwicklung in und um Wernigerode, der Brocken als Festung des kalten Krieges - bis hin zur heutigen Entwicklung im Nationalpark, begründen ein öffentliches Interesse der Stadt Wernigerode an der Entwicklung des Besucherzentrums mit  Ausstellung und Bildungsangeboten bzw. des Brockenmassives im allgemeinen.

 

Der Kreistag des Landkreises Harz hat die Abtretung des genannten Geschäftsanteiles an die Stadt Wernigerode, mit Beschlussnummer 917/2013, am 6.03.2013 mehrheitlich bestätigt.

 

Der Minister für Landwirtschaft & Umwelt Dr. Hermann Onko Aeikens hat mit Schreiben vom 29.01.2013 der Übertragung der Geschäftsanteile auf die Stadt Wernigerode persönlich zugestimmt.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister   

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