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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe der Stadt Wernigerode

 

     

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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe der Stadt Wernigerode

  

    

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Kalkulationszeiträume in der Regel von 3 – 5 Jahren sind in nahezu allen Kommunalabgabegesetzen enthalten. Hintergrund ist der Erhalt einer mehrjährigen Gebührenstabilität. Jährliche Schwankungen aufgrund verändernder Kostenstrukturen sollen im Interesse der Gebührenschuldner vermieden werden.

 

Die Gebührensätze der Stadt für die Benutzung unserer Friedhöfe erreichen keine, auch nur annäherungsweise, ausreichende Kostendeckung.

 

Da die Stadt Wernigerode im Jahr 2014 ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen einführen muss, werden die Kalkulationsgrundlagen neu zu ermitteln sein. Hinzu kommt, dass 2013 neue Leistungsangebote in Form neuer Bestattungsformen angeboten werden, die zu kalkulieren sind. Hierzu ist das Jahr 2013 zu nutzen. Die Verlängerung des Kalkulationszeitraumes bis Ende 2013 ist dazu ein taugliches und geschicktes Instrument.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister        

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