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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Abberufung von Frau Christine Below, stellvertretende Ortswehrleiterin Ortsfeuerwehr Minsleben, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

 

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Keine

     

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Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit

 

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Kameradin Christine Below, berufen als Ortswehrleiterin der Feuerwehr Minsleben, tritt aus persönlichen Gründen von ihrem Amt zurück.

 

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, in der derzeit gültigen Fassung, können Wehrleiter und stellvertretende Wehrleiter vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen werden.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

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