Hauptmenü
Inhalt
Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Gemäß § 45 Abs.1 GO LSA und § 7 Abs.2 der Hauptsatzung wird ein zeitweilig bestehender Ausschuss „Ortsentwicklung Schierke“ gebildet. Stimmberechtigt sind neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem 9 weitere Mitglieder:

 

CDU                              ………………………………….

 

CDU                            ………………………………….

 

CDU                            ………………………………….

 

SPD/Grüne              ………………………………….

 

SPD/Grüne              ………………………………….

 

SPD/Grüne              ………………………………….

 

Die Linke              ………………………………….

 

Die Linke              ………………………………….

 

HG/FDP              ………………………………….

 

 

Als Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses mit beratender Stimme werden benannt, soweit sie nicht bereits stimmberechtigte Mitglieder sind: Die Ortsbürgermeisterin von Schierke, ein weiteres Mitglied des Ortschaftsrates Schierke sowie die Ausschussvorsitzenden der beratenden Ausschüsse.

 

In entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung können vier sachkundige Einwohner berufen werden.

 

Die Aufgabe des zeitweiligen Ausschusses ist die Begleitung der Verwaltung zur optimalen Umsetzung des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke sowie die Sicherstellung von Informationsflüssen zwischen Verwaltung, Stadtrat, Ortschaftsrat Schierke, beratenden Ausschüssen sowie innerhalb der Fraktionen.

 

Gleichzeitig wird der Beirat Schierke aufgelöst.

 

 

 

       

Reduzieren

Berechnung erfolgt gemäß Entschädigungssatzung:

Bei 13 Mitglieder x 13,00 /pro Sitzung= 169,00 /pro Sitzung

Bei Voraussichtlich ca. 10 Sitzungen im Jahr entstehen außerplanmäßige Kosten in Höhe 1690,00 .

    

Reduzieren

Bildung eines zeitweiligen Ausschusses

                                 

Reduzieren

Nachdem im Jahr 2012 der Vorschlag eines zeitweiligen Ausschusses Schierke vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt worden war, wurde der Hauptausschuss mit den vorgesehenen Aufgaben betraut.

 

Im Zuge der jüngsten Haushaltsberatungen 2013 schien jedoch eine Mehrheit der Stadträte mit dieser Lösung doch nicht ganz glücklich zu sein, und auch die Verwaltung sieht Verbesserungsbedarf in der Kommunikation untereinander. Das Projekt Schierke ist von der Bedeutung für Wernigerode und den zu erwartenden Kosten als besonders wichtig anzusehen.

 

Auf Grund der guten Erfahrungen aus dem zeitweiligen Ausschuss Gebietsreform wurde die Besetzung dieses zeitweiligen Ausschusses in ähnlicher Form gewählt. Waren damals ausschließlich die Mitglieder des Hauptausschusses stimmberechtigt, so soll jetzt den Fraktionen die Gelegenheit gegeben werden zu entscheiden, ob anstelle der Fraktionsspitzen andere Fachpolitiker in diesem zeitweiligen Ausschuss vertreten sein sollen.

 

Waren damals die Ortsbürgermeister komplett mit beratender Stimme vertreten, um insbesondere die Eingemeindung der neuen Ortsteile aus der eigenen Erfahrung heraus zu begleiten, soll jetzt durch die gewählten Ortsvertreter Schierkes die Kommunikation zwischen Ortsteil Schierke und Verwaltung sichergestellt werden.

 

Da der zeitweilige Ausschuss kein ausschließliches Befassungsrecht haben wird, sollen gleichwohl die hier zusammengetragenen gebündelten Informationen in die anderen Ausschüsse getragen werden, um einen Informationsverlust zu minimieren. Andersherum soll möglichst auch auf die Erfahrungen der Fachausschüsse zurückgegriffen werden können. Deswegen sollen die jeweiligen Ausschussvorsitzenden mit beratender Stimme beteiligt werden.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister                      

nach oben