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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 65.400,00 € für die Haushaltsstelle 46401.7180 für die Betriebskostenerstattung an freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes LSA im Haushaltsjahr 2012

 

 

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Gesamtkosten der Maßnahme:                            65.400,00 €

Finanzierung:                                                        Hhst. 9100.8060  

         

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Betriebskostenerstattung an freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes LSA im Haushaltsjahr 2012

 

 

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Die Lebenshilfe gGmbH, die 2 Kindereinrichtungen in freier Trägerschaft betreibt, hat am 04.10.2012 die Jahresrechnungen des Jahres 2011 eingereicht.

 

Im Vergleich zu den vorab erstellten Planungsunterlagen ergibt sich nach Prüfung der vorgelegten Jahresrechnungen und dem Abzug der bereits gezahlten Abschläge von insgesamt 519.200,00 € ein weiteres Defizit von 94.200,00 € für beide Einrichtungen zusammengenommen.

 

Es betrifft den Bereich der Werterhaltungsmaßnahmen, Betriebskosten und nicht geplante sonstige Geschäftsausgaben. Deren Erstattung wurde nach Prüfung der Unterlagen und unter Berücksichtigung der gerichtlichen Entscheidungen der vergangenen Abrechnungsjahre als notwendig für den Betrieb der Kindereinrichtungen anerkannt.

 

Die Einnahmen im Bereich der Elternbeiträge fielen geringer aus als geplant, da sie von der Anzahl der betreuten Kinder, der anteiligen Zusammensetzung zwischen Krippe, Kindergarten und Hort und der Dauer der Betreuung abhängig sind.

 

Es entstand eine weitere Unterdeckung für den freien Träger, den dieser laut KiFöG § 11 Abs. 4  nur mit fünf Prozent selbst zu finanzieren hat, so dass hier noch 38.600,00 € benötigt werden.

 

Die Jahresrechnungen der Lebenshilfe für das Jahr 2009 wurden Ende des Jahres 2010 vorgelegt. Anfang des Jahres 2011 wurden die Bescheide dazu erstellt. Es erfolgten Widersprüche seitens der Lebenshilfe. Zwischenzeitlich fanden zu anderen Abrechnungsjahren mehrere Gerichtsverfahren statt. Unter Berücksichtigung des Gerichtsurteils vom 10.10.2012 ergibt sich eine Nachberechnung für das Jahr 2009 für die Bereiche Bewirtschaftung der Einrichtungen und Erstattung von Mieten in Höhe von 26.800,00 €. In der o.g. Haushaltsstelle sind noch 55.600,00 € verfügbar, so dass insgesamt noch 65.400,00 € benötigt werden. 

 

 

 

 

Peter Gaffert

Oberbürgermeister

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