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Beratungsfolge

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Gemäß § 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt der Stadtrat die Jahresrechnung 2011 und erteilt nach erfolgter Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

              

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Keine finanziellen Auswirkungen

 

       

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Jahresrechnung 2011 und Entlastung des Oberbürgermeisters

 

      

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Durch die Verwaltung wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit dem dazugehörigen Rechenschaftsbericht erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde mit dem Schlussbericht der Verwaltung zugeleitet. Dieser Prüfungsbericht wurde in den Fachämtern der Verwaltung ausgewertet. Eine entsprechende Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister     

              

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