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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister einen Waldflächentausch mit dem Land Sachsen-Anhalt vorzubereiten.  Für die vorgesehene Entwicklung und die langfristige Nutzung des Wintersport- und Ganzjahreserlebnisgebietes „Winterberg“ in Schierke soll Grundeigentum erworben werden.

       

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Gesamtkosten der Maßnahme:

-          Kosten für die Waldflächenbewertung gem. Justizvergütungs- und – entschädigungsgesetz (JVEG)

-          Aufwendungen oder Erträge zum Wertausgleich

-          Mindererträge und Mehraufwendungen auf Grund von forstwirtschaftlichen Nutzungseinschränkungen im Rahmen der Bewirtschaftung des Winterberges durch die Berücksichtigung der touristischen Mehrfachnutzung

 

Finanzierung:

VwHH UA 8550  

 

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Grundsatzbeschluss - Absichtserklärung zur Durchführung eines Waldflächentausches

       

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Mit dem Beschluss 027/2012 am 21.06.2012 hat der Stadtrat die Entwicklung des Wintersport- und Ganzjahreserlebnisgebietes „Winterberg“ in Schierke beschlossen. Dazu ist es von Vorteil, das Eigentum an den betroffenen Grundstücken zu erlangen. Ein Flächentausch ist kostengünstiger als ein Flächenkauf oder der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt. Die zu beanspruchende Fläche hat eine Größe von ca. 130 ha und befindet sich im Eigentum des Landes Sachsen Anhalt. Das Areal ist Wald nach dem Landeswaldgesetz und wird vom Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt bewirtschaftet. Mit diesem soll eine Vereinbarung zum wertgleichen Grundstückstausch abgeschlossen werden. Dadurch werden die Vorarbeiten wie die Flurstücks- und Waldbestandsauflistung sowie die Waldbewertung ermöglicht. Die Stadt würde eigene Waldgrundstücke mit einer Gesamtfläche von max. 147 ha zum Tausch anbieten und in die Tauschvereinbarung einbringen (Waldgebiet Voigtstieg ca. 131 ha, Waldgebiet Ratskopf ca. 16 ha). Der Landesforstbetrieb hat seine Bereitschaft zur Abgabe seiner Grundstücke am Winterberg sowie zur Übernahme der städtischen Grundstücke bereits signalisiert.

Für den endgültigen Eigentumsübergang ist ein gesonderter Stadtratsbeschluss notwendig. In diesem werden die betroffenen Flurstücke sowie die Daten der Waldbewertung aufgeführt.

 

 

Peter Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlage: Karten

       

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