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Beratungsfolge

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1.      Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ in der Fassung vom 21.09.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

2.      Der Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschrift in der Fassung vom 21.09.2012 wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.      Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben.

                

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keine

                 

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Bebauungsplanverfahren Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“

hier: Billigung des Planentwurfs und Auslegungsbeschluss 

              

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Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2012 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 43 Wohnungsbau „An der Tongrube“ formell eingeleitet. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Offenlage des Vorentwurfs vom 12. 04. bis einschließlich 27.04.2012) sind Anregungen eingegangen, die in Anlage 1 dargestellt werden.

In der Entwurfserarbeitung waren insbesondere die Klärung der medientechnischen Erschließung der Grundstücke sowie die Problematik der Löschwasserbereitstellung zu klären. Von Seiten des Landkreises Harz war auf die ungeklärte abwassertechnische Entsorgung der bereits bebauten Grundstücke An der Tongrube 33 – 37 hingewiesen und eine Klärung bzw. Beseitigung dieses städtebaulichen Missstandes im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens gefordert worden. Die Ableitung des Abwassers erfolgt nunmehr über eine neu zu verlegende Abwasserleitung zum Johannishöfer Weg mit entsprechenden Leitungssicherungen der jeweiligen Eigentümer der Grundstücke An der Tongrube 33 – 37 sowie der Grundstückseigentümer im vorliegenden Bebauungsplanverfahren.

Die notwendigen notariellen Schritte erfolgen im weiteren Verfahren, Einwilligungserklärungen der betroffenen Grundstückseigentümer liegen vor.

 

Zur Löschwasserbereitstellung erfolgten Messungen durch das SG Brandschutz der Stadt Wernigerode in Absprache mit den Stadtwerken Wernigerode. Die zur Löschwasserbereitstellung geeigneten Hydranten in der Benzingeröder Chaussee/Einfahrt Privatweg bzw. Johannishöfer Weg/Verbindung An der Tongrube werden nach Antragstellung durch die Stadt/SG Tiefbau in die Vereinbarung zur Mitbenutzung von Hydranten der Stadtwerke aufgenommen.

Die vorliegende Fassung wird nach Billigung zur nochmaligen Abstimmung den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange übergeben. Gleichfalls erhalten die Bürger im Rahmen der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen sowie in vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen. Die eingehenden Anregungen werden dann nochmals in den Abwägungsprozess eingestellt.

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

Anlagen

1. Abwägung Stellungnahmen Vorentwurf

2. Planzeichnung vom 21.09.2012

3. Begründung und Umweltbericht vom 21.09.2012

                

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