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Beratungsfolge

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Der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Nutzungsentgelte für den Grund und Boden von Garagen von bisher 70,00 €/Jahr auf 120,00 €/Jahr im Stadtgebiet Wernigerode einschließlich der Ortsteile ab 1. Januar 2013. Für den Ortsteil Schierke erfolgt die Erhöhung auf 120 €/Jahr ab 1. Januar 2014.

                  

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Ja

Die Mehreinnahme in der HH-Stelle 8800 1450 beträgt 51.000,00 €

Planansatz 2013: 66.000,00 € bisher

                   

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Erhöhung der Entgelte für den Grund und Boden von Garagen

                  

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In der AG Haushalt wurden unter anderem auch die Nutzungsentgelte für Garagengrundstücke geprüft und diskutiert. Daraus ergab sich für die Verwaltung der Auftrag zu prüfen, inwieweit eine Erhöhung nach den gegebenen Rechtsvorschriften möglich ist. Die letzte Erhöhung der Nutzungsentgelte fand zum 1. Januar 2006 statt. Die Erhöhung ist auf der Grundlage des § 3 der Nutzungsentgeltverordnung vom 22.07.1993 möglich. Die Erhöhung erfolgt von bisher 70,00 € auf 120,00 € im Jahr.

 

Für den Grund und Boden der Garagen in Schierke wurden bisher 30,36 €/Garage im Jahr entrichtet. Da der Gesetzgeber hier eine Staffelung vorgibt, wird das Entgelt innerhalb von 2 Jahren auf 120,00 € angehoben. Im Jahr 2013 von 30,36 € auf 70,00 €/Jahr und im Jahr 2014 von 70,00 € auf 120,00 €/Jahr. Bei der Erhöhung der Entgelte ist gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der NutzEV zu verfahren. Das heißt, die Stadt Wernigerode muss dem Nutzer das Erhöhungsverlangen schriftlich erklären und begründen. Die Begründung kann durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer Auskunft des zuständigen Gutachterausschusses bzw. auf der Grundlage des Grundstücksmarktberichtes erfolgen. Letzterer wurde bei der Erhöhung zu Grunde gelegt. Entsprechend dem aktuellen Grundstücksmarktbericht 2012 für den Regionalbereich Harz-Börde liegen die Nutzungsentgelte für Garagenflächen in der Entgeltspanne von 2008 bis 2011 für Mittelzentren zwischen 46,00 € bis 396,00 €.

 

Die bisher von der Stadt erhobenen Entgelte befinden sich unter Zugrundelegung des aktuellen Grundstücksmarktberichts im eher unteren Bereich. Um den mit der Erhöhung verbundenen Verwaltungsaufwand in einem vertretbarem Maß zu halten, ist die Erhöhung zum 1. Januar 2013 anzustreben. Dies bedeutet jedoch eine Beschlussfassung durch den Stadtrat im September.

 

Die Erhöhung tritt gemäß § 6 Abs. 2 NutzEV von Beginn des 3. auf die Erklärung folgenden Monats in Kraft. Das bedeutet, dass nach Beschlussfassung im Laufe des Oktobers die Erhöhungsschreiben verschickt werden müssen, damit gemäß NutzEV die Erhöhung zum 1. Januar 2013 wirksam wird.

Eine spätere Beschlussfassung würde bedeuten, für jede Garage anteilig die Berechnung mit altem bzw. neuem Nutzungsentgelt vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

                  

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