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Beratungsfolge

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1.      Der Flächennutzungsplan des Ortsteils Schierke in der Fassung vom 19.07.2006 wird nach    § 1 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs.1 BauGB und § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 (Beschlussvorlage Nr. 037/2012) geändert. Gleichzeitig werden einzelne Korrekturen und Anpassungen an den Bestand im Änderungsverfahren vorgenommen.

2.      Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

3.      Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

            

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Ja:
Planungskosten für die Erarbeitung des Umweltberichtes – können noch nicht abschließend benannt werden, da der Umfang des erforderlichen Umweltberichtes sich erst aus den Ergebnissen/der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergibt.

vorab geschätzte Kosten: ca. 3.000,00

             

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1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke

hier: Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke

        und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

            

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Seit der Genehmigung des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schierke (jetzt Ortsteil Schierke) am 19.07.2006 haben sich für einige Flächen in der Gemarkung Schierke veränderte Nutzungsansprüche gegenüber den derzeitigen Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ergeben. Einige der Änderungen basieren auf der Eingemeindung von Schierke in die Stadt Wernigerode und der damit verbundenen Erstellung des neuen Ortsentwicklungskonzeptes.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteils Schierke erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Parkhaus am Winterberg“ (Beschlussvorlage Nr. 037/2012), weil dieser Bebauungsplan bisher nicht aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet werden kann. Denn nur eine kleine Teilfläche des im Bebauungsplan Nr. 44 dargestellten Sondergebietes „Parkhaus“ ist bisher im Flächennutzungsplan als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parken“ dargestellt, der überwiegende Teil ist noch als Fläche für Wald dargestellt. Nach § 10 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aber aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Somit ist die Änderung des Flächennutzungsplanes Voraussetzung für die Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 44 (siehe Beschlussvorlage Nr. 037/2012).

Gleichzeitig wird im Flächennutzungsplan eine Flächendarstellung nördlich des Eisstadions von der bisherigen Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kurpark“ in eine Gemischte Baufläche geändert, um eine Investition im Bereich Hotel und Wellness zu ermöglichen.

Darüber hinaus werden mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes einige Korrekturen und Anpassungen an den Bestand durchgeführt, die sich seit 2006 ergeben haben.

 

 

 

 

Gaffert

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

Vorentwurf der 1. Änderung des FNP Schierke

(Planzeichnung inkl. Begründung und Umwelt-Vorprüfung)            

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